Fatburner zum Abspecken - oft eine Gefahr!

Stand:
Herzrasen statt Gewichtsverlust: Nach dem Verzehr sogenannter "Fatburner" gab es schon Todesfälle.
Fatburner

Das Wichtigste in Kürze:
Achtung, kann der Gesundheit schaden!

  • Schon der Begriff "Fatburner" ist irreführend, Produkte dürfen mit diesem Begriff weder beworben noch verkauft werden.
  • Statt die Fettverbrennung anzukurbeln, wirken sogenannte "Fatburner" meist nur auf das Herz-Kreislauf-System.
  • Viele Produkte können deshalb unangenehme bis gefährliche Nebenwirkungen haben, wie Bluthochdruck, Schlafstörungen oder Herzrasen bis zum Herzinfarkt.
  • Diese Warnung gilt auch für Produkte, die "rein pflanzlich" sind.
  • Eine besondere Gefahr geht von zugesetzten, aber nicht angegebenen Wirkstoffen aus.
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Was steckt hinter der Werbung zu "Fatburnern"?

Als "Fatburner" beworbene Nahrungs­ergänzungsmittel versprechen wahre Wunder. Überflüssige Kilos sollen verschwinden, einfach durch Anregung des Stoffwechsels und der körpereigenen Fettverbrennung. "Vor allem die Fettpolster an den Problemzonen wie Hüften, Bauch und Po verschwinden zielgerichtet und die Muskulatur zeigt eine schöne Definition." - so eine Werbung für einen "Fatburner", die besonders Bodybuilder ansprechen soll. Gerade diese Sportler legen viel Wert auf eine gut strukturierte Muskulatur mit geringem Anteil an Fettgewebe. Eine Erklärung und Belege für diese angeblich gezielte Wirkung bleiben die Hersteller aber schuldig.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht unter der Bezeichnung Fatburner in den Verkehr gebracht werden oder beworben werden. Der Bundesgerichtshof BGH (Entscheidung vom 13.01.2022, I ZR 79/21) hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters zurückgewiesen, so dass die Urteile des Landgericht Hamburg (Entscheidung vom 25.10.2018 - 312 O 105/17) und des Oberlandesgericht Hamburg (Entscheidung vom 12.5.2021 – 3 U 194/18) rechtskräftig wurden. Das Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Hessen angestoßen.

Da das Wort „Fatburner“ in Bezeichnung und Werbung nicht mehr verwendet werden darf, weichen viele Hersteller auf Begriffe aus, die anders aber ähnlich lauten. Turbo-Burner, Burn Ex, Keto- oder F-Burn, Slim-BRN, Morning oder Night Burn - der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Bei der Nutzung von Internet-Suchmaschinen führt der Begriff „Fatburner“ aber zielsicher zu diesen Produkten.

Auf was sollte ich bei der Verwendung von sogenannten "Fatburnern" achten?

Viele der meist über das Internet vertriebenen "Fatburner" enthalten gesundheitlich bedenkliche oder nicht hinreichend untersuchte Substanzen. Auch "rein pflanzliche" Mittel  können hoch riskant sein, besonders wenn mehrere Stoffe wie beispielsweise Koffein und Synephrin kombiniert werden: Die Verwendung kann zu erhöhtem Blutdruck, Schlaflosigkeit, Herzrasen oder sogar zum Herzinfarkt führen.

Als besonders wirksam angepriesene "Fatburner" enthalten häufig gefährliche und für Lebensmittel verbotene Substanzen wie z. B. die Industriechemikalie 2,4-Dinitrophenol, auch DNP. In mehreren Ländern gab es in den letzten Jahren Todesfälle nach dem Konsum dieses Stoffes. DNP steht seit dem 1. Januar 2024 auch auf der Dopingliste (Verbotsliste) der Welt-Anti-Dopung-Agentur. Besonders tückisch sind nicht deklarierte Zutaten, da die Gefährlichkeit der Produkte dann für den Käufer nicht erkennbar ist. Ein besonderes Risiko besteht hier für Produkte, die über das Internet aus unsicheren Quellen oder aus dem Ausland bestellt werden.

In vielen "Fatburnern" wird eine Vielzahl von Pflanzenextrakten zusammengemischt. Selbst wenn die einzelnen Substanzen nicht in gesundheitsgefährdenden Mengen enthalten sind, ist die Wirkung dieser Stoffmischungen nicht einzuschätzen und es kann zu unerwarteten gefährlichen Wirkungen kommen.

Zahlreiche der enthaltenen Substanzen können in Wechselwirkungen mit Medikamenten treten, wie z.B. das verbotene Yohimbin mit Psychopharmaka.

Die meisten der verwendeten Stoffe wirken auf das Herz-Kreislauf-System. Je höher der Anteil des entsprechenden Stoffes, umso höher ist das Risiko dieser Produkte. Fehlt in der Zutatenliste eine Mengenangabe der enthaltenen Wirkstoffe, dann sollte ganz auf einen Verzehr verzichtet werden.

Die Kombination mit Koffein, wie häufig in Produkten mit Synephrin, erhöht die Wirkung vieler Stoffe noch und kann zu Bluthochdruck und Herzrasen bis hin zu Herzinfarkten führen.

Ärgerlich ist es auch, wenn in Produkten nicht drin ist, was draufsteht: So hat das Chemische und Veterinär­untersuchungsamt Stuttgart z. B. in Untersuchungen von Produkten mit HCA trotz der Angabe "100 % Garcinia cambogia-Extrakt" und der Werbung "ohne Füllstoffe" große Anteile an Stärke und mineralischen Bestandteilen gefunden. Nur können Verbraucher das leider nicht erkennen.

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Welche Inhaltsstoffe sind in "Fatburnern" enthalten?

Nahrungsergänzungsmittel, die als "Fatburner" vertrieben werden, sind sehr unterschiedlich zusammengesetzt, enthalten aber meist eine oder mehrere der folgenden Substanzen. Diese sind zum Teil für die Verwendung in Lebensmitteln - also auch in Nahrungsergänzungsmitteln – gar nicht zugelassen.

Die Hydroxycitronensäure (HCA) wird aus der indischen Gewürzpflanze Garcinia cambogia (Malabar Tamarinde) gewonnen und als Garcinia-cambogia-Extrakt in "Fatburnern" eingesetzt. Im Tierversuch wurde ermittelt, dass HCA ein wichtiges Enzym im Fettstoffwechsel hemmt. In einer aktuellen Übersichtsstudie zu acht kleineren Studien wird die positive Wirkung von Garcinia cambogia auf Körpergewicht und BMI beschrieben. Ob die in den Studien herrschenden Bedingungen (Ausgangssituation der Teilnehmer, verwendeter Extrakt, Dosierung) aber auf den Verzehr der auf dem Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmitteln übertragen werden können, ist unklar, zumal es keine definierten Extrakte gibt und sich daher die von Hersteller A und B verwendeten Extrakte massiv unterscheiden können.

HCA-haltige Extrakte haben in Tierversuchen zu Schäden an den Hoden geführt. In Studien am Menschen konnten deshalb keine Versuche mit höheren Dosierungen gemacht werden. Und so bestehen starke Zweifel nicht nur an der Wirksamkeit, sondern auch an der Sicherheit HCA-haltiger Schlankheitsmittel. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart hat Proben untersucht. Dabei wichen die angegebenen HCA-Mengen stark von den tatsächlich festgestellten Mengen ab.

Die Industriechemikalie 2,4-Dinitrophenol (DNP) ist eine giftige, fettlösliche Substanz, die zur Gruppe der Nitrophenole gehört und im ersten Weltkrieg als Sprengstoff für Granaten verwendet wurde. Schon in den 1930er Jahren wurde sie zum Abnehmen verwendet, aber wegen ihrer schädlichen Nebenwirkungen schnell wieder vom Markt genommen. Sie wird heute oft unerlaubt in Nahrungsergänzungs­mitteln für Sporttreibende, vor allen Dingen für Bodybuilder:innen, eingesetzt.

DNP stört den normalen Energiestoffwechsel in den Körperzellen. Es verhindert die Bildung des Energieträgers ATP in den Zellen. Die entstehende Energie wird stattdessen als Wärme frei, was sich in Fieber oder Schweißausbrüchen äußert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnte schon 2015 vor Nahrungsergänzungsmitteln mit DNP, da es auch in Europa zu Todesfällen nach Verzehr solcher Produkte kam. Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF wurde 2019 bis 2021 rund 130 Mal die Verwendung von DNP in online angebotenen Nahrungsergänzungsmitteln gemeldet.

Synephrin wird oft als Alternative zum verbotenen Ephedrin bzw. Ephedrakraut eingesetzt. Es kommt natürlicherweise unter anderem in der Bitterorange (auch Pomeranze oder Citrus Aurantium) vor, ist in Fatburnern häufig zusammen mit Koffein (bzw. koffeinhaltigen Zutaten wie Guarana, Grüntee- oder Kaffeeextrakt) anzutreffen. Beide Stoffe wirken auf das Herz-Kreislauf-System und können sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. Dies betrifft besonders die Erhöhung der Herzfrequenz und des Blutdrucks. Über Früchte wird kaum zu viel Synephrin aufgenommen, aber über Nahrungsergänzungsmittel kann das schnell passieren. Aufmerksam sollte man deshalb werden, wenn in der Zutatenliste die Zutat Citrus-Aurantium-Extrakt zu finden ist. Da hohe Dosierungen vom BfR als nicht sicher eingestuft werden, sollten über Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungsmittel generell nicht mehr als 21 mg Synephrin pro Tag aufgenommen werden. In vielen Produkten wird diese Menge aber deutlich überschritten.

Neben der Wirkung des Koffeins sollen die häufig verwendeten Mate- und Guarana-Extrakte eine appetithemmende Wirkung haben.

Tribulus terrestris, Carnitin und Piperin aus Pfefferextrakten können ebenfalls Zutaten sein. Laut BfR sollten Erwachsene nicht mehr als 2 Milligramm isoliertes Piperin pro Tag über Nahrungsergänzungsmittel aufnehmen.

Ketone (meist Himbeerketon) werden ebenfalls zur Leistungssteigerung beim Sport und als "Fatburner" zur Gewichtsabnahme angeboten. Fundierte wissenschaftliche Studien, die diese Wirkungen belegen, gibt es nicht. Die Aussagen mit Bezug auf Gewichtsreduktion wurden von der EFSA aufgrund mangelnder Belege bereits als wissenschaftlich nicht gesichert zurückgewiesen.

Das verbotene Yohimbin aus der Rinde des afrikanischen Yohimbe-Baumes kommt in "Fatburnern" meist als Yohimbinhydrochlorid (Yohimbin-HCL) vor. Es wird für Bodybuilder zum Fettabbau bzw. zur Verbesserung der sportlichen Leistung beworben. Yohimbin kann zwar die Konzentration freier Fettsäuren im Plasma erhöhen, das fördert aber nicht zwangsläufig eine Gewichtsreduktion, die von vielen weiteren Faktoren abhängt. Als gesundheitliche Risiken von Yohimbin werden u. a. Schlaflosigkeit, Angst und Erbrechen genannt. Yohimbin-HCl erhöht die Herzleistung, was u. a. zu erhöhtem Blutdruck führt. Das BfR bewertet deshalb Yohimbin wegen bekannter Risiken als "nicht für die Verwendung in Lebensmitteln geeignet". Yohimbe wurde im April 2019 mit der EU-Verordnung 2015/650 als ein Stoff eingestuft, dessen Verwendung in Lebensmitteln – und damit auch in Nahrungsergänzungsmitteln – in der Europäischen Union  verboten ist (gemäß Anhang III, Teil A, VO (EG) 1925/2006).

Allein von April 2023 bis April 2024 erfolgten mehr als 20 Warnmeldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) wegen Yohimbin oder Yohimbe-Rinde in Nahrungsergänzungsmitteln. Mehrfach waren auch die ebenfalls verbotenen Stoffe DMAA, DMHA und Ephedrin mit enthalten. Zum ebenfalls vereinzelt enthaltenen Tongkat Ali (Eurycoma longifolia) hat die EFSA im Dezember 2021 eine Sicherheitsbewertung zu einem Wurzelextrakt aus der Pflanze als neuartiges Lebensmittel (NF) gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 abgegeben. Darin konnte eine potentiell DNA-schädigenden Wirkung, insbesondere bei Magen-Darm-Schleimhäuten, die den ersten Kontakt mit dem Extrakt darstellen, nicht ausgeschlossen werden. Der Extrakt wurde als nicht sicher bewertet.

Tipp:

Verzichten Sie auf "Fatburner", vor allem auf Produkte aus unsicheren Quellen im Internet. Eine Fettverbrennung findet grundsätzlich nicht an den erwünschten Stellen unter der Haut statt, sondern bei der Energiegewinnung im Stoffwechsel des gesamten Körpers. Gute Strategien zum Abnehmen sind hilfreicher als Pillen: kontrolliert, aber abwechslungsreich essen, regelmäßig Sport treiben und dabei die gewünschten Muskelgruppen gezielt trainieren.

Zum Weiterlesen:

Ephedra-Trainingsbooster ohne Ephedrin?

Rein pflanzlich heißt nicht immer harmlos

NADA: Vorsicht vor Nahrungsergänzungsmitteln

NADA via YouTube: Let´s talk about Clean Sport (Minute 6:16 bis 8:46)

 

Quellen:


Klenow S, Latté K P, Wegewitz U, Dusemund B, Pöting A, Schauzu M, Schumann R, Lindtner O, Appel K E, Großklaus E, Lampen A (2013): Risikobewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen, Yohimbe, Bundesinstitut für Risikobewertung, 2., ergänzte Auflage, Berlin

EFSA (2013): Scientific Opinion on the evaluation of the safety in use of Yohimbe, abgerufen am 03.04.2024

Verordnung (EU) 2019/650 der Kommission vom 24. April 2019 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille).

Schnellwarnungen RASFF, Meldungen zu Yohimbe in Nahrungsergänzungsmitteln. EFSA Journal 2013; 11 (7): 3302,  abgerufen am 03.04.2024

Bundesinstitut für Risikobewertung (2012): Gesundheitliche Bewertung von synephrin- und koffeinhaltigen Sportlerprodukten und Schlankheitsmitteln. Stellungnahme Nr. 004/2013 des BfR vom 16.11.2012

CVUA Karlsruhe: Internethandel: Verbotene Stoffe in Schlankheitsmitteln, aktualisiert am 05.03.2019

Ziegenhagen R, Braun H, Carlsohn A, Großhauser M, Heseker H, König D, Mosler S, Nieß A, Oberritter H, Schäbethal K, Schek A, Stehle P, Virmani K, Lampen A. Position of the working group sports nutrition of the German Nutrition Society (DGE) (2020): Safety aspects of dietary supplements in sports. Dtsch Z Sportmed. 71: 216-224

Bundesinstitut für Risikobewertung (2018): Lebensmittelsicherheit Nahrungsergänzungsmittel im Sport, BfR2GO 1/2018

Bundesinstitut für Risikobewertung (2019): Nahrungsergänzungsmittel mit Piperin. BfR2GO 1/2019

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Pressemitteilung: Schlankheitsmittel versprechen viel - helfen aber nur wenig, 03.01.2017

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2021): Stellungnahme zur Einstufung von Citrus-autantium-Extrakt bzw. Synephrin allein und in Kombination mit Coffein, Nr. 01/2021, Stand: 27.09.2021

Aktualisierte Mitteilung Nr. 046/2015 des BfR vom 26. November 2015: Nahrungsergänzungsmittel, die Dinitrophenol (DNP) enthalten, können zu schweren Vergiftungen bis hin zu Todesfällen führen.

Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin (2019): 2,4-Dinitrophenol (DNP). Stand: 09.02.2022

Food Standards Agency (2023): The dangers of DNP (2,4-dinitrophenol) and the steps we take to limit its availability and reduce risk to the public. Stand: 02.10.2023

Lerch C (2016): Garcinia cambogia - ein Schlankmacher? Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart 16.03.2016, (eingesehen am 03.04.2024)

Maixner S, Kohl-Himmelseher M (2016): Schlank und fit mit Pillen? , Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe, Stand: 15.03.2016 (eingesehen am 03.04.2024)

NADA: Verbotsliste 2024, Stand: Januar 2024

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2019): OPSON VIII. Stand: 21.06.2019

Urteil des Oberlandesgericht Hamburg: Zulässigkeit der Bezeichnung „Fatburner“ als gesundheitsbezogene Angabe - Entscheidung vom 12.05.2021 – 3 U 194/18

EFSA (2021): Safety of Eurycoma longifolia (Tongkat Ali) root extract as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283. EFSA-Journal 19 (12): e06937

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