Falschberatung bei Geldanlage und Altersvorsorge?
Haben Sie in der Hoffnung auf eine zusätzliche Altersvorsorge und/oder steuerliche Vorteile in geschlossene Fonds und Beteiligungen investiert? Haben Sie die Kapitalanlage mit einem Kredit finanziert, weil Ihnen der "Finanzberater" gesagt hat, dass Sie die Schuldzinsen steuerlich geltend machen können?
Unser Beratungsangebot zum Bank- und Kapitalmarktrecht hilft Ihnen, die bestehenden Chancen auszuloten und kostspielige Fehlinvestitionen zu verhindern. Wir helfen Ihnen bei Fragen wie:
- Besteht ein Anspruch wegen Falschberatung?
- Gegen wen können Sie vorgehen?
- Wie sieht es mit der Beweislage aus?
- Ist ein Widerruf noch möglich?
- Ist der Anspruch schon verjährt?
- Wer muss die Falschberatung beweisen?
Auch für den, der schon Jahre in eine ihm unklare Geldanlage oder in deren Finanzierung einzahlt, lohnt sich eine rechtliche Überprüfung, ob eine Falschberatung vorliegt.
Rechtsfragen rund um die Immobilienfinanzierung
Ebenfalls stehen wir Ihnen bei rechtlichen Fragestellungen rund um die Immobilienfinanzierung (z. B. Bestehen eines Kündigungsrechts oder Möglichkeit des Widerrufs) zur Verfügung. Auch wenn Ihre Bank bei der vorzeitigen Beendigung Ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, unterstützen wir Sie hinsichtlich der Rechtsfragen.
Wir bieten allerdings keine Berechnung oder rechnerische Überprüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung an!
Schäden durch Missbrauch von Bankkarten oder Onlinebanking
Unsere Rechtsanwält:innen unterstützen Sie in Konflikten mit Ihrer Bank, wenn Ihr Onlinebanking gehakt bzw. die Bankkarte gestohlen wurde und Ihre Bank die Erstattung des Schadens verweigert.
Typische Fälle sind: Täter:innen haben sich (z.B. über Phishing) Zugriff auf das Onlinebanking verschafft und von dort aus Geld überwiesen oder dort unbemerkt ein tätereigenes Gerät als Bezahlmittel hinterlegt (oft ApplePay). Die Bank verweigert die Erstattung der Schäden.
Die Täter:innen haben mit der gestohlenen Bankkarte eingekauft oder Geld abgehoben. Die Bank verweigert die Erstattung der Schäden. (Dies oft mit dem Argument „Kund:in hat mutmaßlich PIN und Karte gemeinsam aufbewahrt“.)
Kündigung hochverzinster Verträge durch Ihre Bank oder Bausparkasse
Seit etlichen Jahren schon klagen Kund:innen über Versuche ihrer Bausparkassen, sie aus Verträgen zu drängen. Das betrifft vor allem Verträge, für die hohe Guthaben-Zinsen vereinbart wurden. Beliebtes Mittel ist dabei die Kündigung der Bausparverträge.
Auch Banken und Sparkassen versuchen, ihre Kund:innen aus hochverzinsten Sparverträgen zu treiben. Hierzu zählt auch die Kündigung von Prämiensparverträgen.
Im Rahmen unseres Beratungsangebotes prüfen wir, ob die Kündigung rechtmäßig ist und ob Ihnen die Bank den ursprünglich versprochenen Bonuszins verweigern kann.
Bitte beachten Sie: Eine Berechnung von Zinsansprüchen können wir in diesem Beratungsangebot nicht anbieten. Die Nachberechnung von Zinsansprüchen bei Prämiensparverträgen bietet etwa die Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen eines schriftlichen Beratungsangebotes an.