Cyberversicherungen richten sich mittlerweile auch an private Nutzer und treten für Schäden im Zusammenhang mit Internetkriminalität ein. Doch viele "gängige" Versicherungen sichern bereits eine Reihe solcher Aspekte ab.
Was ist eine Cyberversicherung?
Cyberversicherungen treten für Schäden ein, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität entstehen. Die Angebote richteten sich ursprünglich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen, doch mittlerweile werden auch privaten Nutzern solche Policen angeboten. Mitunter ist auch von Cyberschutz, Data-Risk, Datenschutz-, Hacker-, oder Datenträgerversicherung die Rede. Hier handelt es sich um eine junge Sparte, deren Angebote aufgrund großer Leistungsunterschiede nur schwer vergleichbar sind.
Die meisten Cyberversicherungen bieten vor allem Unterstützung bei Cybermobbing und Rufschädigung. Insbesondere erfolgt eine Fallanalyse, Löschung problematischer Einträge und Hilfe durch Rechtsanwälte und Psychologen. Nach einem Virenangriff ist ein finanzieller Zuschuss für die Datenrettung und Schutz beim unrechtmäßigen Onlineshopping versichert. Letztendlich kommen die Cyberversicherungen für die Kosten auf, die mit der vollständigen EDV-Wiederherstellung anfallen. Daneben bieten die Versicherer meist direkte Hilfeleistungen – so genannte "Assistance-Leistungen" – an.
Hier sollten Sie bedenken, dass die Versicherungssummen in bestimmten Fällen für einzelne Bereiche begrenzt werden. Die Schäden durch Identitätsmissbrauch übernimmt der Versicherer meist nur bis 15.000 Euro, die bei Internetkäufen meist nur bis zu 3.000 Euro.
Wichtig ist stets, dass Versicherte präventiv für den Schutz des Systems sorgen, z. B. mit dem Einsatz von aktuell gehaltenen Virenscannern und ähnlichen Maßnahmen. Nur dann würde eine Cyberversicherung den Schaden auch übernehmen.
Welche Cyberrisiken sind bereits versichert?
Viele "gängigen" aktuellen Versicherungsverträge sichern bereits Aspekte der Cyberrisiken ab. Immer gilt: Besteht hier ein Vertrag, sollten Sie prüfen, ob solche Schäden auch enthalten sind!
Leitet jemand unabsichtlich einen schädigenden Virus weiter, kann die Private Haftpflichtversicherung (PHV) für die Folgekosten aufkommen – und die sollte jeder haben. Diese Versicherung tritt nämlich dann ein, wenn einem Dritten ein Schaden im privaten Bereich unabsichtlich zugefügt wird. Dazu gehört bei vielen Policen auch das Internet. Daneben wehrt die private Haftpflichtversicherung unberechtigt erhobene Ansprüche ab.
Auch für Daten- und Identitätsdiebstahl ist man bereits teilweise über "herkömmliche" Policen versichert. Ist man Opfer eines Phishing-Angriffs und wird das Konto geplündert, kann man das Geld ggf. über die Bank zurückholen. Der Hausratversicherungsvertrag kann Schutz beim Onlinebanking enthalten und deckt damit die entstandenen Schäden. Darüber hinaus erstreckt er sich oft auch auf gestohlene Daten und die daraus entstehenden Folgeschäden, wenn z. B. missbräuchlich Einkäufe im Internet getätigt wurden.
Die Rechtsschutzversicherung tritt im Fall eines Rechtsstreits ein. Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer beispielsweise die Anwaltskosten und Prozesskosten. Die gilt oft auch für Probleme, die aus der Internetnutzung erwachsen.
Die Kosten für die Behandlung gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die man beispielsweise als Mobbingopfer erleiden kann, übernehmen die privaten und gesetzlichen Krankenversicherer.
Urheberrechtsverletzungen sind meist nicht versichert
Werden Musik, Filme oder andere Dateien ohne Erlaubnis der Rechteinhaber heruntergeladen, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Wenn Fotos veröffentlicht werden, auf denen Personen erkennbar sind, die vorher nicht ihre Einwilligung dazu gegeben haben, kann das eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sein. Solche Verletzungen sind meist nicht versichert. Allenfalls Beratungsrechtsschutz ist dort zu finden. Die Abmahnkosten muss man dann selbst tragen. Einzige Ausnahme: Die erhobenen Ansprüche sind nicht berechtigt. Dann trägt die Cyberversicherung die angefallenen Kosten. Aber auch private Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen tragen einen solchen Schaden!
Wann ist eine separate Cyberpolice überhaupt sinnvoll?