Pflegezusatzversicherungen: Beitragserhöhungen von 60 bis 100 Prozent

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Viele Versicherer erhöhen aktuell die Beiträge von privaten Pflegezusatzversicherungen. Betroffen ist insbesondere die freiwillige Pflegetagegeldversicherung. Wir zeigen die Handlungsmöglichkeiten auf.
Ältere Frau zählt Kleingeld

Viele Versicherer erhöhen aktuell die Beiträge von privaten Pflegezusatzversicherungen. Betroffen ist insbesondere die freiwillige Pflegetagegeldversicherung. Wir zeigen die Handlungsmöglichkeiten auf.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beitragserhöhungen sind an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Werden diese nicht erfüllt, ist die Erhöhung unwirksam.
  • Sie können die Erhöhungen rechtlich überprüfen lassen. 
  • Rechnen Sie anlässlich der Beitragserhöhung nach, ob Sie eine Pflegezusatzversicherung überhaupt benötigen.
  • Sofern der Versicherer mehrere Tarife hat, könnte ein Wechsel in einen günstigeren Tarif eine Option sein.
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Prüfung des Vertrages

Beitragserhöhungen in freiwilligen, privaten Pflegezusatzversicherungen, wie etwa Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung, sind an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden. Der Versicherer darf die Beiträge nur erhöhen, wenn sich die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeiten geändert haben. Zudem werden die Beitragsanpassungen nur dann wirksam, wenn der Versicherer die maßgeblichen Gründe im Mitteilungsschreiben korrekt darlegt. Ob die Mitteilung zur Erhöhung den Anforderungen entspricht, können Sie rechtlich prüfen lassen.

Aber Achtung: Die rechtliche Prüfung, ob für den Versicherer tatsächlich die Leistungsausgaben gestiegen sind und/oder sich die Sterbewahrscheinlichkeiten geändert haben, kann nur im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geklärt werden.

Widerspruch gegen zukünftige "Dynamisierungen"

Vereinbarte Dynamisierungen (regelmäßige Erhöhung des Pflegetagegeldes) bewirken, dass das Pflegetagegeld regelmäßig, jährlich oder alle paar Jahre, automatisch erhöht wird um einen oder mehrere Euro. Der Anpassungssatz wird vom Versicherer bestimmt und richtet sich nach dem "Verbraucherpreisindex für Deutschland" (vom Statistischen Bundesamt veröffentlichtes Jahrbuch). Diese Dynamisierungen verteuern den Beitrag zum Teil enorm, da der Beitrag für die Erhöhung des Tagegeldes sich auch nach dem erreichten Alter richtet. So kann beispielsweise für 2 Euro mehr Tagegeld der monatliche Mehrbeitrag 11 Euro und mehr betragen. Der Versicherer informiert Sie über jede bevorstehende Dynamisierung. Dieser können Sie widersprechen. Wird der Erhöhung mehrfach hintereinander widersprochen (häufig bei zweimaligem Widerspruch – vertraglich aber unterschiedlich geregelt), erlischt das Recht auf weitere Erhöhungen.

Prüfung des Tarifwechsels beim aktuellen Versicherer

Auch bei Pflegezusatzversicherungen ist – wie bei einer privaten Krankenvollversicherung – grundsätzlich ein Tarifwechsel in einen gleichartigen Tarif beim selben Versicherer möglich. Dies ist gesetzlich in § 204 Versicherungsvertragsgesetz verankert. Allerdings ist die Anzahl der Tarife von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Hat Ihr Versicherer  nur ein bis zwei Tarife zur Auswahl, sind auch die Wechselmöglichkeiten und das Einsparpotential beschränkt. Sofern der Versicherer mehrere, gleichartige Tarife hat, lohnt eine Anfrage, welche Tarife zur Auswahl stehen und wie hoch der Beitrag jeweils ist.

Brauche ich überhaupt eine Pflegezusatzversicherung?

Wenn Sie noch keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben, rechnen Sie  vorher genau nach, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Pflegelücke besteht und wie hoch diese ist. Mitunter wird aus der Angst heraus, die eigenen Kinder später zu belasten, voreilig eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, die eigentlich gar nicht nötig ist. Deshalb ist eine objektive Betrachtung der individuellen Pflegelücke hilfreich. Hierbei hilft auch unsere Versicherungsberatung.

Um beurteilen zu können, ob eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll und notwendig ist, ist es sinnvoll, gemeinsam mit einem Berater nachfolgende Informationen zusammenzutragen und zu prüfen:

1. Wie ist die eigene Einkommens-Situation, bei Ehepartnern auch unter der Annahme, dass ein Ehepartner verstirbt?

2. Die Höhe der entstehenden Kosten im Pflegefall bei Heimunterbringung und auch bei häuslicher Pflege.

3. Wie hoch sind die gesetzlichen Leistungen der Pflegepflicht-Versicherung?

4. Berücksichtigen Sie, dass Kinder erst ab einem eigenen Jahreseinkommen von 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen werden können.

5. Überblick über die vertraglichen Einzelheiten/Unterschiede in der jeweiligen Pflegetagegeldversicherung wie:

  • Leistungen in den einzelnen Pflegegraden. 
  • Orientierung an der Entscheidung des Medizinischen Dienstes oder eigene Prüfung anhand des ADL-Kataloges.
  •  Ab wann beitragsfreie Fortführung.

6. Bedenken Sie, dass die Beiträge einer Pflegetagegeld-Versicherung über die Jahre steigen werden. Sie sichern mit den monatlichen Beiträgen ein Risiko ab. Der Versicherer zahlt also nur im Falle der Pflegebedürftigkeit. Werden Sie nicht pflegebedürftig, bekommen Sie keine Leistung und keine Beitragsrückzahlung. Daher ist bei Pflegezusatzversicherungen die Abwägung sinnvoll, ob alternativ ein Geldbetrag privat angespart werden kann, am besten auf einem separaten Tagesgeldkonto. Dies hat den Vorteil, dass das Geld zur freien Verfügung steht, wenn Sie nicht pflegebedürftig werden. Dem steht das Risiko gegenüber, dass der Betrag möglicherweise nicht ausreicht, wenn Sie über einen langen Zeitraum in ein Pflegeheim müssen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt bei etwa zwölf Monaten. Auch zukünftige weitere Beitragserhöhungen sollten Sie mit einkalkulieren.

Private Krankenversicherung: Rechtliche Prüfung von Beitragserhöhungen

Beitragserhöhungen in privaten Krankenversicherungsverträgen sind rechtlich überprüfbar. Zu Unrecht erfolgte Erhöhungen können zurückgefordert werden. Die Verbraucherzentrale NRW hilft weiter und prüft, ob Ihr privater Krankenversicherer Beiträge zu Unrecht erhöht hat.

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