Finanzierung beim Händler: Vorsicht, Kredit!

Stand:
Günstige Finanzierungsangebote direkt vom Händler sind immer ein Kredit! Und kein Kredit ist geschenkt.
Geldscheine in Hosentasche

Das Wichtigste in Kürze:

  • Überlegen Sie kritisch, ob die Anschaffung wirklich sein muss.
  • Prüfen Sie, ob Sie die monatlichen Raten wirklich zahlen können, notfalls aus Reserven.
  • Widerstehen Sie den Argumenten von Verkäufern, lesen Sie das Kleingedruckte und fragen Sie im Zweifel nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Off

"Wer will, der kriegt!" oder "Mit dem Sorglos-Kredit finanzieren und vor Ort gleich mitnehmen" – die Werbung verspricht unkomplizierte Wunscherfüllung durch Kredit. Jeder Zweite erwartet inzwischen, dass Konsumgüter wie Fernseher, Smartphone oder Möbel auch in Monatsraten bezahlt werden können. Der Bankenfachverband kommt 2017 gar zu dem Ergebnis, dass 61 Prozent der finanzierten Käufe ohne die Möglichkeit zum Abstottern nicht getätigt worden wären.

Doch Vorsicht: Günstige Finanzierungsangebote direkt vom Händler sind immer ein Kredit! Und kein Kredit ist geschenkt. Denn ob Null-Prozent-Finanzierung, Sofortfinanzierung oder verlockend klingende Ratenzahlungen:– Alle Angebote können kostenträchtige Fallstricke bergen. Und dann werden Konsumfinanzierungen durch zusätzliche Verträge, Versicherungsprämien oder Kreditkartenentgelte zum finanziellen Bumerang. Die folgenden Tipps gibt's hier als kompakte Checkliste.

Bedarf klären

Zunächst steht die Klärung an, was angeschafft werden soll oder muss und was es kosten darf – und zwar unabhängig von der Finanzierungsmöglichkeit. Es macht einen Unterschied, ob die defekte Waschmaschine dringend ersetzt werden muss oder die neue Smartphone-Generation auf dem Wunschzettel steht. Unverzichtbar: der Preisvergleich. Kleine Raten- oder auch Null-Prozent-Finanzierung bedeuten nicht, dass auch die Ware günstig ist.

Finanzielle Belastung ausloten

Egal wie einfach, verlockend und unkompliziert die Ratenzahlungsangebote der Händler in der Werbung auch klingen: Es handelt sich immer um Kreditangebote einer Bank! Der Händler kooperiert hierbei mit einem Kreditinstitut und vermittelt dem Kunden in seinen Verkaufsräumen einen Kreditvertrag seines Kooperationspartners. Der Käufer wird so zum Kreditnehmer und Vertragspartner der Bank – mit allen Risiken und Pflichten. Die angebotene Ratenzahlung sollte deshalb nur genutzt werden, wenn das eigene Budget vorher auf die zusätzliche Belastung abgeklopft wurde – und der Kredit zur Not auch über Rücklagen zu tilgen ist. Denn auch die günstigste Konsumfinanzierung wird zur teuren Angelegenheit, wenn die Raten nur aus dem Dispokredit des Girokontos gezahlt werden können.

Verkäuferargumenten widerstehen

Mit Sätzen wie "Sonderkreditkonditionen nur heute" locken Händler und Verkäufer zur schnellen Entscheidung für den kreditfinanzierten Kauf. Auch durch den Hinweis auf begrenzte Angebote sollte man sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Standhaftigkeit ist auch gefragt, wenn der Verkäufer teurere Produkte mit "Nehmen Sie doch den Fernseher mit dem größeren Bildschirm! Kostet ja nichts." anpreist. "Kostet nichts" gibt es auch beim Kredit nicht: Entweder ist bei einem teureren Produkt die Rate höher oder die Laufzeit länger – oder sogar auch beides.

Auf Zusatzverträge achten

Alle Vertragsunterlagen sollten vor einer Unterschrift geprüft werden. Häufig werden bei einem finanzierten Kauf zum Beispiel Restschuld-/ Ratenschutzversicherungen oder auch Garantieverträge/-verlängerungen offeriert. Da gilt es genau zu überlegen, ob diese im Einzelfall sinnvoll sind. Häufig sind diese überteuert und/oder überflüssig.

Kleingedrucktes prüfen

Genau hinsehen heißt es bei der Vertragsunterschrift. Denn häufig wird beim kreditfinanzierten Kauf nicht nur eine "Null-Prozent-Finanzierung" in Höhe des Kaufpreises abgeschlossen, sondern zum Beispiel ein höherer Rahmenkredit mit zusätzlicher kostenpflichtiger Kreditkarte. Manchmal verbergen sich hier auch zwei Kreditverträge: Ein günstiger für den aktuellen Einkauf und ein teurerer "für die Wünsche, die noch kommen". Weiterer möglicher Fallstrick: Manchmal ist der günstige Zinssatz nur für eine begrenzte Zeit gültig und die vereinbarte (Mindest-)Rate reicht nicht aus, um den Kredit innerhalb dieser Zeit abzuzahlen. Solche Kosten treibenden Vertragsbestandteile sollten unbedingt vermieden werden!

Speziell für junge Leute gibt es auf checked4you, dem Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW, einen Budget-Planer.

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!