100 Euro Bonus für positive Online-Bewertung

Stand:
Ein Mann aus München schließt seinen Stromtarif über ein Preisvergleichsportal ab. Einige Zeit später bietet ihm sein neuer Versorger einen „100€-Dankeschön-Bonus“ an, wenn er ihn positiv bewertet.
Off

Günstigen Strom online bestellen und dann noch 100 Euro vom neuen Anbieter, wenn man ihn im Netz positiv bewertet?! Was sich wie der Traum eines kostenbewussten Kunden anhört, stellt die Qualität von Bewertungen in Frage.

Ein Mann aus München hatte seinen neuen Stromtarif über ein Preisvergleichsportal abgeschlossen. Einige Zeit später flatterte ihm ein Brief seines neuen Stromversorgers Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) ins Haus. Das Unternehmen bot ihm einen „100€-Dankeschön-Bonus“ an, wenn er es bei einem Preisvergleichsportal positiv bewertet.

„Online-Bewertungen kann man nicht blind vertrauen“, sagt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern. „Für Hersteller und Dienstleister sind positive Bewertungen im Internet bares Geld wert. Werden diese von Anbietern wie hier gekauft, wird das eigentlich sinnvolle Instrument zerstört“, so die Verbraucherschützerin.

Verbraucher sollten sich Online-Bewertungen genau durchlesen und vorsichtig sein, wenn auffällig viele Bewertungen positiv ausfallen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.