1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Stand:
Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit unterschiedlichen Briefen irritiert 1N Telecom aus Düsseldorf zahlreiche Verbraucher:innen.
  • Entweder fordert der Anbieter auf, ein Portierungsauftrag anzustoßen oder fordert Schadenersatz, weil keine Portierung beauftragt wurde.
  • Wenn Sie nicht bewusst einen Vertrag über einen neuen Telefonanschluss bei 1N Telecom geschlossen haben, antworten Sie unbedingt auf die Post des Anbieters!
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Anbieterwechselauftrag ohne vorherigen Kontakt

Mit Briefen von 1N Telecom wenden sich Betroffene an unsere Beratungsstellen. Der Telefonanbieter fordert dazu auf, den bisherigen Anschluss zu kündigen und einen Portierungsauftrag zu erteilen. Dabei haben die Verbraucher:innen nie bewusst einen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen. Wer den Brief ignoriert, bekommt oft ein paar Wochen später erneut Post.

Brief der 1N Telecom mit Logo 1N oben rechts, Betreff: Anbieterwechselauftrag, Vertragsnr. geschwärzt

Schadenersatzforderungen

Im zweiten Brief teilt 1N Telecom mit, den Vertrag angeblich vorzeitig beenden zu müssen. Dafür verlangt das Unternehmen Schadenersatz in dreistelliger Höhe. Begründung: Die Verbraucher:innen hätten die Einrichtung des Anschlusses verhindert, indem sie ihren bisherigen Vertrag nicht gekündigt und den Portierungsauftrag zur Rufnummernmitnahme nicht gestellt hätten. Die Forderung lässt 1N Telecom erfahrungsgemäß auch von Inkassodiensten eintreiben, wenn Betroffene nicht zahlen.

Wie soll ich auf Briefe von 1N Telecom reagieren?

Ignorieren Sie die Briefe nicht einfach! Wenn Sie ein Schreiben für einen Anbieterwechsel oder eine Schadenersatzforderung erhalten haben, ohne bewusst einen Vertrag geschlossen zu haben, bestreiten Sie den Vertragsschluss und fordern Sie 1N Telecom auf, Ihnen einen Nachweis zu schicken. Ergänzend sollten Sie hilfsweise widerrufen und rein vorsorglich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums anfechten.

Sie können folgenden Text als Briefvorlage an 1N Telecom verwenden. Schicken Sie den Brief zu Beweiszwecken als Einschreiben mit Rückschein.

1N Telecom GmbH
Kundenservice
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf

Betreff: Angeblicher Anbieterwechselauftrag - Vertragsnummer …

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom ... (Datum eintragen) teilen Sie mir mit, dass ich meinem bisherigen Anbieter eine Kündigung für den bisherigen Vertrag und den Auftrag für die Portierung meiner Rufnummer erteilen soll. Dies sei erforderlich, damit Sie meine Rufnummer in Ihrem Netz aktivieren und meinen Anschluss übernehmen können. Damit unterstellen Sie, dass zwischen mir und Ihnen eine vertragliche Grundlage bestehe.

Ich bin überzeugt davon, keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen zu haben. Einem Anbieterwechsel habe ich ebenfalls nicht zugestimmt. Weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll.

Zudem fordere ich von Ihnen einen Nachweis darüber, wie Sie mich über die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz- bzw. Außergeschäftsraumvertrag belehrt und informiert haben. Sofern ich telefonisch einen Vertrag geschlossen haben soll, senden Sie mir auch meine Genehmigung der Vertragszusammenfassung zu.

Rein vorsorglich fechte ich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Vorsorglich widerrufe ich den Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge bzw. Außergeschäftsraumverträge und kündige ihn vorsorglich außerordentlich aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Ihre Rückäußerung und die Übersendung der entsprechenden Unterlagen erwarte/n ich/wir bis zum ... (konkretes Datum einsetzen – ca. zwei Wochen nach Versand)

Mit freundlichen Grüßen

Eine Schadenersatzforderung des Anbieters kann in einzelnen Fällen berechtigt sein – zum Beispiel, wenn Sie tatsächlich einen Vertrag geschlossen und die Portierung Ihres Anschlusses zu 1N Telecom zurückgenommen haben, ohne den Vertragsschluss wirksam rückgängig gemacht zu haben. In so einem Fall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, zum Beispiel von den Rechtsfachleuten der Verbraucherzentrale NRW.

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