Google Android: "Neue Funktionen zum Datenschutz bei Anzeigen"

Stand:
Wer ein Smartphone oder Tablet mit Android nutzt, bekommt in diesen Tagen eine Info von Google. Das Betriebssystem bietet neue Möglichkeiten, mit denen die Auswahl von Werbeanzeigen beeinflusst werden können.
Android-Smartphone liegt auf einem Tisch und zeigt die Nachricht: Neue Funktionen zum Datenschutz bei Anzeigen verfügbar

Das Wichtigste in Kürze:

  • Google ermöglicht es nun, App-übergreifendes Werbetracking in Android individueller einzuschränken.
  • Sie können wie bisher schon verbieten, dass Ihr Nutzungsverhalten in Apps zur Auswahl von Werbeanzeigen verwendet wird. Neu ist zum Beispiel, dass Sie dies wahlweise nur für einzelne Apps verbieten können.
  • Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, Android zu verbieten, Ihnen Interessen anhand Ihrer App-Nutzung zuzuweisen.
On

Wenn Sie Android verwenden und oben in der Statusleiste Ihres Smartphones oder Tablets ein eingekreistes "i" angezeigt bekommen, sollten Sie sich die Nachricht ansehen. Es ist vermutlich die Info von Google über "neue Funktionen zum Datenschutz bei Anzeigen". Damit können Sie festlegen, ob Informationen über Ihre Nutzung bestimmter Apps künftig zur Auswahl von Werbung verwendet werden dürfen. Neu ist jetzt, dass Sie dies nicht nur grundsätzlich verbieten oder erlauben können, sondern für einzelne Apps.

Am Ende der Google-Nachricht können Sie auf Ok oder Datenschutzeinstellungen tippen. Falls Sie die Nachricht mit Ok weggeklickt haben, kommen Sie auch später über die Einstellungen dorthin. Den genauen Weg zeigen wir in diesem Artikel.

Wenn Sie auf Datenschutzeinstellungen tippen, können Sie folgende Dinge festlegen:

Werbevorschläge von Apps

Google erklärt anschaulich, was passiert, wenn Sie die Einstellung "Von Apps vorgeschlagene Werbung erlauben" aktivieren: "Wenn du zum Beispiel eine App zum Marathontraining nutzt, könnte daraus geschlossen werden, dass du an Laufschuhen interessiert bist. Wenn du dann später eine andere App verwendest, kann dir dort unter Umständen Werbung für Laufschuhe angezeigt werden, die von der ersten App vorgeschlagen wurde." Wenn Sie das nicht möchten, schalten Sie die Option ab:

Screenshot der Android-Einstellung "Von Apps vorgeschlagene Werbung erlauben" mit Schieberegler auf "aus".

Analyse von Werbung

Wer Werbung schaltet, möchte oft auch etwas über deren Erfolg wissen. Interessant sind zum Beispiel Infos darüber, wann die Werbung besonders oft angezeigt wurde und auf welchen Geräten, wie alt die Menschen sind, die die Anzeige gesehen haben und wo sie wohnen. Und auch wie oft die Werbung angetippt wurde, um Interessierte zum Beispiel in einen Online-Shop zu führen, ist eine wichtige Info für Firmen. Google stellt solche Daten bereit, aber nach eigener Aussage ohne dass Werbende die einzelnen Nutzer:innen identifizieren können.

Dennoch können Sie es verbieten, dass Google die Analysedaten an die Werbeindustrie weitergibt, indem Sie die "Analyse von Werbung erlauben" abschalten:

Screenshot der Android-Einstellung "Analyse von Werbung erlauben" mit Schieberegler auf "aus".

Werbethemen

Neu ist auch, was in der anschließenden Nachricht von Google angeboten wird: "Weitere Funktion zum Datenschutz bei Anzeigen aktivieren". Am Ende der Erklärung können Sie zwischen Nein danke und Aktivieren wählen. Wenn Sie die Möglichkeit aktivieren, geschieht folgendes:

Anhand Ihrer installierten Apps stellt Android Themen zusammen, die Sie mutmaßlich interessieren. Verwenden Sie zum Beispiel Apps von Online-Shops für Bekleidung, könnten Sie auf Ihrem Gerät mehr Modeanzeigen sehen als andere Menschen. Apps können somit Ihre Vorlieben erfahren, um entsprechende Werbeanzeigen auszuwählen. Aber die können damit keine Rückschlüsse daraus ziehen, welche anderen konkreten Apps Sie verwenden. Möchten Sie aber auch keine Werbeanzeigen auf Grundlage Ihrer allgemeinen Interessen sehen, tippen Sie auf den Button Nein danke.

Datenschutz: Nicht mehr, aber anders

Grundsätzlich begrüßen wir jeden Schritt hin zu mehr Möglichkeiten für Verbraucher:innen, ihre Privatsphäre zu schützen. Mit Googles Neuerungen sollte aber nicht der Eindruck entstehen, dass sie mehr Datenschutz bieten als die bisherigen Funktionen. Denn personalisierte Werbung ließ sich schon vorher einschränken – zum Beispiel über das Löschen der Werbe-ID. Die neuen Möglichkeiten erlauben es Ihnen jetzt, differenziertere Entscheidungen für unterschiedliche Apps zu treffen.

Gänzlich sicher vor Tracking sind Sie allerdings auch mit den neuen Optionen nicht. Google erklärt an mehreren Stellen, Daten nicht an andere Apps oder Werbetreibende zu geben, wenn Sie die oben genannten Möglichkeiten auf Ihrem Gerät abschalten. Das bedeutet aber nicht, dass die Daten gar nicht von Google gesammelt werden. Um das zu erreichen, gibt es – soweit wir bisher feststellen konnten – keine Möglichkeiten.

Außerdem finden wir es kritisch, dass zumindest zwei der drei neuen Optionen standardmäßig aktiviert sind und einzeln abgeschaltet werden müssen. Standardmäßig sollte das Tracking ausgeschaltet sein (privacy by default). Auch ein Button, um in den Werbeeinstellungen alle Möglichkeiten abzulehnen, würde den Prozess einfacher machen.

Unser Rat: Wenn Daten über Ihr Nutzungsverhalten nicht zur Auswahl von Werbeanzeigen verwendet werden sollen, schalten Sie die oben genannten Möglichkeiten aus. Sofern vorhanden, sollten Sie auch die Werbe-ID auf Ihrem Android-Gerät löschen. Eine entsprechende Anleitung finden Sie unten verlinkt.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.