Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat insgesamt 12 Klauseln des Energieversorgers Extra Energie für unzulässig erklärt (Aktenzeichen I-6 U 182/16).
Das Wichtigste in Kürze:
- Sämtliche Klauseln der Extra Energie GmbH zu Preisanpassungen und einige Klauseln zum Pakettarif sind unwirksam. Das steht fest, nachdem der BGH durch Beschluss vom 26.11.2019 die Nichtzulassungsbeschwerde des Unternehmens zurückgewiesen hat (Aktenzeichen VII ZR 119/18).
- Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf nun rechtskräftig (Az. I-6 U 182/16).
- Wenn Sie Kunde bei Extra Energie sind, können Sie zu viel gezahltes Geld mit unseren Musterbriefen zurück verlangen – rückwirkend bis 2017.
Unwirksame Preiserhöhungen in der Vergangenheit
Gute Nachrichten für Kunden der Extra Energie GmbH: Sie können Geld zurück fordern. Gerichte haben einige Klauseln in Verträgen zur Sonderversorgung für unwirksam erklärt. Deshalb sind auch die Preiserhöhungen unwirksam, die sich auf diese Klauseln stützen und denen Kunden nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Das bedeutet: Extra Energie steht nur der Rechnungsbetrag zu, der entstanden wäre, wenn sich die Preise nach Vertragsschluss gar nicht verändert hätten. Alles darüber hinaus können Sie jetzt zurückverlangen.
Gegen Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 können Sie Widerspruch einlegen und Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge fordern. Hierfür stellen wir Ihnen einen Musterbrief zur Verfügung. Ansprüche aus der Jahresrechnung aus dem Jahr 2016 und früher sind verjährt, in Bezug darauf hätten Sie bis zum 31. Dezember 2019 einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben müssen.
Kunden mit Pakettarifen
Haben Sie einen Pakettarif vereinbart und wurden Ihnen bei Vertragsverlängerung automatisch höhere Preise berechnet, können Ihnen ebenfalls Ansprüche zustehen. Auch hierfür halten wir Musterbriefe bereit:
Wenn der Vertrag vorzeitig beendet und Ihnen trotzdem der volle Paketpreis in Rechnung gestellt wurde, können Sie auch hiergegen vorgehen. Dafür bieten wir Musterbriefe für Rechnungen aus den Jahren 2017 bis 2019 an.
Warum ist das Urteil erst jetzt rechtskräftig
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte schon am 19. April 2019 entschieden (Az. I-6 U 182/16), dass einige Vertragsklauseln der Extra Energie GmbH nicht wirksam sind. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen. Dagegen ging Extra Energie mit einer Beschwerde vor. Am 26. November 2019 hat der BGH diese Beschwerde zurückgewiesen. Dadurch ist das OLG-Urteil jetzt rechtskräftig.