Das Wichtigste in Kürze:
- Betroffene sollten sich von ihrer Zahnarztpraxis nicht abwimmeln lassen, sondern auf ihrem Recht auf Kassenleistung bestehen.
- Gesetzlich Versicherte können alle zwei Jahre kostenlos die Tiefe möglicher Zahnfleischtaschen messen lassen.
- Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Obwohl der Patient mit einem Verdacht auf Parodontitis ausdrücklich nach einer Behandlung nach Kassenleistung fragte, erklärte ihm seine Zahnärztin, bei ihr seien immer private Zuzahlungen nötig, da die Kassensätze nicht hoch genug seien.
Doch die seit 1. Juli 2021 gültige Richtlinie sieht vor, dass nicht nur die akute Therapie Kassenleistung für gesetzlich Versicherte ist, sondern auch die Nachbehandlung inklusive Reinigung. Zahnärzt:innen mit Kassenzulassung dürfen diese Kassenleistungen nicht verweigern und gesetzlich Versicherte nicht zu Privatleistungen anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung drängen.
Die Behandlung läuft nach einem bestimmten Schema ab:
- Diagnose,
- Antrag bei der Kasse,
- Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch sowie Mundhygieneschulung,
- Anti-infektiöse Therapie, Antibiotikatherapie oder chirurgische Eingriffe (je nach Stadium und Art der Erkrankung),
- Befundevaluation,
- Unterstützende Parodontitis-Therapie (Mundhygienekontrolle, falls notwendig erneute Mundhygieneunterweisung, Zahnreinigung (genannt "professionelle mechanische Plaquereduktion", PMPR), evtl. erneute Zahnfleischtaschenmessung und Taschenreinigung)
Die Zahnreinigung ist nun nach der Parodontitis-Therapie vorgesehen und gehört damit nicht mehr zur Vorbehandlung.
Als Patientin oder Patient hartnäckig sein
Die Düsseldorfer Zahnärztin bot ihrem Patienten statt der Parodontitis-Behandlung eine privat zu zahlende professionelle Zahnreinigung an, viermal pro Jahr für jeweils 120 Euro. Die Erstellung eines Heil- und Kostenplans als nötigen Behandlungsantrag für die Krankenkasse lehnte die Ärztin ab.
Betroffene sollten sich in solchen Fällen von ihrer Zahnarztpraxis nicht abwimmeln oder bedrängen lassen, sondern auf ihrem Recht auf Kassenleistung bestehen. Dafür muss ein Befund erstellt werden zu Zahnfleischtaschen, Zahnlockerung und Zahnfleischbluten. Auch Röntgenbilder sind nötig.
Vorleistungen wie Zahnsteinentfernen oder die Beseitigung von Reizfaktoren entfallen. Wie viele Zähne betroffen sind, spielt keine Rolle. Eine herkömmliche Professionelle Zahnreinigung (PZR) darf nicht zur Vorbedingung gemacht werden. Wer mit Hartnäckigkeit keinen Erfolg hat, kann sich an die Patientenberatung der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung wenden.
Zahnfleischtaschen messen lassen
Gesetzlich Versicherte können alle zwei Jahre kostenlos die Tiefe möglicher Zahnfleischtaschen messen lassen (sogenannter Parodontaler Screening Index). Als behandlungsbedürftig gilt eine Parodontitis ab einer Zahnfleischtaschentiefe von vier Millimetern oder mehr.
Bei der Krankenkasse einen Antrag stellen
Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Eine systematische Parodontitis-Behandlung muss vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.
Die neue Parodontitis-Richtlinie ist zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten und für Zahnärzt:innen mit Kassenzulassung verpflichtend. Über die Leistungen und Vergütungsziffern haben sich Zahnärzteschaft und Krankenkassen in Verhandlungen geeinigt.
Parodontitis ist keine Zahnfleischentzündung, sondern eine Entzündung des sogenannten Zahnhalteapparats. Sie greift also den Kieferknochen an und führt deshalb unbehandelt zum Zahnverlust. Mehr zur Kassenleistung bei Parodontitis finden Sie hier.