Aufgepasst bei Goldsparplänen von Multi Invest Sachwerte GmbH

Stand:
Vorsicht vor überteuerten Goldsparplänen. Bei Goldsparplänen der Multi Invest Sachwerte GmbH sollten Sie zusätzlich aufmerksam sein. Vereinbarte Treueprämien könnten nicht ausgezahlt worden sein.
Eine Hand ist kurz davor einen Ballon mit dem Wort Treueprämie platzen zu lassen. Daneben ein Stabel Gold und ein Ausrufezeichen mit dem Wort Warnung.
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Bis 2021 hat die Multi Invest Sachwerte GmbH aus Eschborn Verbraucher:innen in vorgedruckten Verträgen bei Abschluss eines Gold-Sparplans eine Treueprämie versprochen. In dem Vordruck entspricht die Treueprämie von 750 Euro den Abschlusskosten für Sparpläne – beispielsweise beim Kinder-Wertsicherungs-Sparplan. Diese Kosten sollten laut Eigentumsurkunde und Vertrag nach Erreichen eines Sparvolumens von 7.500 Euro erstattet werden.

Eine Verbraucherin berichtete, dass ihr die Treueprämie dann aber doch nicht gewährt wurde. Zur Begründung verwies die Multi Invest Sachwerte GmbH ganz grundsätzlich auf das im Juli 2021 geänderte Vermögensanlagengesetz, wonach nun auch Goldsparpläne mit Ausschüttungen unter diese Finanzregulierung fielen. Sie behaupteten, dass sie nun bei den Sparplänen kein Geld mehr auszahlen dürften. Diese Aussage ist falsch, doch das Unternehmen hielt bis mindestens Anfang 2023 daran fest.

Vertragliche Vereinbarungen müssen eingehalten und können nicht ohne weiteres einseitig verändert werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband intervenierte im Namen einer betroffenen Person, woraufhin die Multi Invest Sachwerte GmbH den Einwand zum Vermögensanlagengesetz zurückzog und sich bereit erklärte, die Treueprämie auszuzahlen.

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 

Wenn Sie einen Goldsparplan mit versprochener Treueprämie bei der Multi Invest Sachwerte GmbH abgeschlossen haben, fordern Sie die Zahlung der Treueprämie. Beharren Sie auf der vertraglich zugesicherten Auszahlung, selbst wenn die Ablehnung bereits vor einiger Zeit erfolgte.

Melden Sie uns über das Beschwerdepostfach, wenn das Unternehmen Ihnen die Treueprämie dennoch nicht auszahlen will. Wir helfen Ihnen.

Generell gilt bei Goldsparplänen, schauen Sie ganz genau auf die Kosten und Bedingungen. Oft sind sie völlig überteuert und nachteilig. Bevor Sie in einen Goldsparplan investieren, sollten Sie unsere Tipps und Hinweise beachten, um sicherzustellen, dass Sie nicht betrogen werden. Achten Sie auf:

  • hohe Abschlusskosten, die oft bis zu 10 Prozent und mehr betragen.
    Diese Kosten werden in der Regel zuerst oder bevorzugt bezahlt, bevor Ihr Geld tatsächlich in Gold investiert wird.
  • hohe Aufschläge beim Kauf des Goldes.
    Dazu gehören auch sogenannte Mindermengen-Zuschläge. In den Bedingungen muss festgehalten werden, wie genau das Gold gekauft wird und welchen Aufpreis man zum jeweiligen Marktkurs des Goldes bezahlen muss.
  • hohe Verwaltungs- und Verwahrkosten bzw. Lagergebühren oder auch Transport- und Versicherungskosten.
    Oft werden diese in den Bedingungen nur erwähnt, aber nicht genau beziffert – was zu bösen Überraschungen führen kann.
  • Beschränkungen bei der Rückgabe des Goldes.
    Nicht selten wird die Rückgabe bei sogenannten Bruchstücken eines Barrens eingeschränkt, ohne die Größe des Barrens zu nennen.
     

Generelle Fallstricke Goldinvestments

Goldinvestments sind sehr spekulativ und werfen keine Zinsen ab. Überlegen Sie daher gut, ob und wie viel Sie hier investieren wollen. Die wichtigsten Überlegungen dazu haben wir hier zusammengefasst. Weitere Tipps und Hinweise zur Geldanlage und Altersvorsorge finden sie hier verlinkt.

Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.