Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte
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Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
91 Prozent der Befragten erwarten, dass Betreiber eines Online-Marktplatzes haften, wenn ein Problem nicht durch den Händler gelöst wird. Dies ist aktuell jedoch nicht der Fall.
Der vzbv fordert, dass Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung genommen werden.
Die Erwartungen der Verbraucher:innen werden jedoch häufig enttäuscht. Kommt es zu Problemen mit Produkten und die Händler:innen reagieren nicht oder weigern sich, das Widerrufsrecht zu gewähren, bleiben Verbraucher:innen häufig auf den Kosten sitzen.
So sorgen Sie gegen Probleme mit Bestellungen auf Online-Marktplätzen vor
Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, weil ein Händler das Widerrufsrecht umgehen will, können Sie einige Dinge vor der Bestellung beachten:
Prüfen Sie vor der Bestellung, von wo die Ware verschickt wird. Ein deutscher Onlineshop ist keine Garantie dafür, dass die Ware auch aus Deutschland verschickt wird.
Suchen Sie eine Rücksendeadresse für Retouren, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Zahlen Sie nicht per Vorkasse.
Wenn Sie bei einem Problem mit einer Bestellung auf einem Online-Marktplatz haben, können Sie sich auch an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe wenden.
Schildern Sie uns Ihren Fall!
Haben Sie Erfahrungen mit Amazon, eBay, Kaufland.de, Otto.de, Wish, Temu oder Shein gemacht? Nehmen Sie an unserem Aufruf „Temu, Amazon & Co.: Wie sicher sind die Produkte?“ teil und unterstützen Sie uns dabei, Verbraucherrechte zu stärken!
Foto: kritiya / Fotolia
Meine Rechte beim Onlineshopping
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Forderung des vzbv: Online-Marktplätze müssen stärker in die Verantwortung genommen werden
Damit Verbraucher:innen besser geschützt werden, sind strengere Vorgaben für Plattformbetreiber notwendig. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen mehr Verantwortung für das Geschehen auf ihrer Plattform tragen, denn schließlich verdienen sie daran.
So sollten sie etwa genauer hinschauen, inwieweit Produktsicherheits- und Verbraucherrechte auf ihrer Plattform eingehalten werden. Außerdem sollten sie prüfen, ob gefährliche Produkte vertrieben werden, bevor diese Verbraucher:innen zugänglich gemacht werden. Tun sie das nicht, sollten sie für Schäden haften.
Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31.12.2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an
Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.