Himmelslaternen: Verkauf erlaubt, anzünden verboten

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Himmelslaternen dürfen verkauft, aber nicht gezündet werden. Auf diese widersprüchliche Rechtslage müssen Händler nach unserer Ansicht beim Verkauf der Papierlampions ausdrücklich hinweisen.
Jemand lässt Himmelslaternen steigen

Himmelslaternen dürfen verkauft, aber nicht gezündet werden. Auf diese widersprüchliche Rechtslage müssen Händler nach unserer Ansicht beim Verkauf der Papierlampions ausdrücklich hinweisen. 

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Die Rechtslage ist für Käufer paradox: Himmelslaternen dürfen zwar in Deutschland verkauft und erworben werden. Sie dann aber entflammt gen Himmel steigen zu lassen, ist bundesweit - abgesehen von seltenen, behördlich genehmigten Ausnahmen - gesetzlich strikt verboten. Wir meinen, Händler sind verpflichtet, Verbraucher über Eigenschaften, Nutzungsbestimmungen und Risiken von Produkten zu informieren - also auch über das hier vorliegende Nutzungsverbot. Sieben Online-Händler, die dieser Informationspflicht nicht nachgekommen waren, wurden von uns daher abgemahnt.

Fünf der abgemahnten Firmen haben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zwei weitere haben nach Erhalt der Abmahnung mitgeteilt, sie hätten den Verkauf von Himmelslaternen komplett eingestellt. Unsere Überprüfung Ende 2020 hat ergeben, dass keins der von uns abgemahnten Unternehmen Himmelslaternen im Sortiment hat.

Lesen Sie dazu auch unsere Pressemeldung zum Thema.

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