vzbv verklagt Parship

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt Musterfeststellungsklage gegen Online-Partnervermittler Parship (PE Digital GmbH). Der Verband hält Klauseln zur Vertragsverlängerung in Parship-Verträgen für unwirksam. Nutzer:innen sollen den Vertrag außerdem fristlos kündigen dürfen und zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückerhalten.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzer:innen dürfen nach Ansicht des vzbv jederzeit kündigen.
  • vzbv hält Verlängerungsklauseln für unwirksam.
  • Betroffene können zum Teil auf hunderte Euro Erstattung hoffen.
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Parship muss Nutzer:innen gehen lassen

Verbraucher:innen müssen sehr private und intime Angaben machen, um die Online-Partnervermittlung unter www.parship.de nutzen zu können. Vertrauen in den Anbieter ist daher das A und O. Für derartige Verträge sieht das Gesetz vor, dass man sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Parship lehnt dies ab. Der vzbv möchte nun verbindlich klären lassen, dass die Nutzer:innen den Vertrag fristlos kündigen dürfen.

Ein weiteres Ärgernis ist, dass sich die Verträge frühzeitig um ein Jahr verlängern. Die Verbraucher:innen haben daran in der Regel kein Interesse und müssen trotzdem hunderte Euro an Parship zahlen. Der vzbv hält auch dies für rechtswidrig.

Sie können bald an der Klage teilnehmen!

Verbraucher:innen können sich der Klage in wenigen Wochen kostenlos anschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet hat. Schon jetzt können Sie mit dem Klage-Check prüfen, ob sich Ihr Fall für die Klage eignet.

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Verbraucher:innen, die individuelle Hilfe benötigen, können die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen. Beschweren können sie sich über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen

Nahaufnahme eines Smartphones, das in einer Hand gehalten wird und einen roten, absteigenden Graphen auf dem Bildschirm anzeigt. Im Hintergrund ist ein größerer Bildschirm mit einem ähnlichen Graphen zu sehen, der ebenfalls einen Abwärtstrend zeigt.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

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