Käuferschutz – alles gut? Was Bezahldienste wirklich leisten

Ein Mann hält auf einem Sofa liegend ein Smartphone in der Hand, auf dessen Display ein Einkaufswagen und ein Schild zu sehen sind sowie die Aufschrift: "3 Artikel jetzt kaufen"
Käuferschutz – alles gut? Was Bezahldienste wirklich leisten
PayPal, Klarna und Amazon Pay mit Käuferschutz – nicht immer hält dieser, was Kund:innen vermuten mögen. Und einige vermeintliche Leistungen gibt es auch gesetzlich. Über Irrtümer und Probleme mit dem Käuferschutz.

Ein großer Anteil der Online-Einkäufe wird inzwischen über Bezahldienste wie PayPal, Klarna und Amazon Pay abgewickelt. Sie versprechen sorgenfreies Einkaufen durch verbraucherfreundlichen Käuferschutz. In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW sind Beschwerden über die Rückabwicklung von Zahlungen allerdings an der Tagesordnung. Beim Einkaufen sollten Sie sich durch den Käuferschutz nicht in falscher Sicherheit wiegen. In der Praxis lehnen Zahlungsdienstleister immer wieder berechtigte Forderungen ab. Betroffene kommen dann in die Beratung, weil sie weder vom Händler noch vom Zahlungsdienstleister ihr Geld zurückbekommen.

Auf dieser Seite klären wir Sie mit verschiedenen Artikeln über Ihre Rechte beim Online-Einkauf auf. Darin geben wir Tipps, was sie bei Problemen tun können.

Beispiele typischer Probleme

Fall geschlossen

Ein Verbraucher hat PayPal angeschrieben, um den Käuferschutz geltend zu machen. PayPal hat in der Antwort-Mail um weitere Informationen des Verbrauchers gebeten. Dieser hat die Mail übersehen und wurden dann einige Wochen später darauf hingewiesen, dass der Fall geschlossen worden sei. Der Verbraucher hat sich erneut an PayPal gewandt, aber eine Wiederaufnahme des Falls wird abgelehnt.

Info: Beim Käuferschutz handelt es sich um Entscheidungen, die PayPal im eigenen Ermessen trifft. Wenn PayPal eine Rückmeldefrist setzt und diese nicht eingehalten wird, werden Fälle geschlossen. Eine weitere Bearbeitung erfolgt nicht, unabhängig davon ob Verbraucher:innen im Recht sind oder die allgemeine Käuferschutz-Frist von 180 Tagen noch läuft.

Probleme mit Widerruf

Ein Verbraucher hat ein Produkte bestellt und fristgerecht zurückgesendet. Der Rückversand erfolgte ordnungsgemäß und kann durch eine DHL-Rücksendenummer sowie ein Video, das den Versand dokumentiert, belegt werden. Der Kundenservice teilte jedoch mit, dass die Rücksendung nicht im Lager eingegangen sei. Aus diesem Grund verweigert der Händler eine Rückerstattung und ist auch nicht bereit, die Rücksendung weiter zu untersuchen.

Der Verbraucher wandte sich nun an PayPal, um über den PayPal-Käuferschutz Unterstützung zu erhalten. PayPal lehnte jedoch ab, da der Verbraucher den Artikel bereits vor Einreichung des Falls zurückgesendet hatte. PayPal argumentiert, dass sie nur als Zahlungsdienstleister fungieren und den Fall deshalb nicht offiziell öffnen können.

Produktmängel

Ein Verbraucher bestellte zwei Lampen in einem Online-Shop. Die Lampen trugen kein CE-Kennzeichen und sahen auch nicht sehr vertrauenswürdig aus. Da der Händler einer Rücksendung nicht zustimmen wollte, wendete sich der Verbraucher an Paypal.

Die Argumentation des Verbrauchers: Ohne CE-Kennzeichnung ist die Ware nicht für den Handel in der EU zugelassen und somit nicht wie beschrieben. PayPal hat den Fall nach längerem Hin und Her abgelehnt. Begründung: In der Artikel-Beschreibung steht nicht explizit, dass die Lampen eine CE-Kennzeichnung tragen. Somit würden sie nicht von der Beschreibung abweichen und infolgedessen würde der Käuferschutz nicht greifen.