Buchtitel "Bauen!": Pressematerial

Ratgeber „Bauen“
Praktisches Handbuch – auch für Laien verständlich


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Titelbild des Ratgebers "Bauen"Von Januar bis April 2024 haben Behörden grünes Licht für den Bau von gerade einmal 12.300 Einfamilienhäusern gegeben. Das ist rund ein Drittel weniger als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres. Teure Kreditzinsen und hohe Baukosten sind dafür wesentliche Ursachen. Die anhaltend schwache Nachfrage scheint den Markt nun jedoch in Bewegung zu bringen: Fachleute prognostizieren einen Rückgang der Baupreise um etwa drei Prozent, auch Grundstückspreise geben nach. Wer sich angesichts dieser Aussichten auf das Abenteuer mit den eigenen vier Wänden einlassen will, baut mit dem Ratgeber „Bauen“ der Verbraucherzentrale auf ein solides Fundament. Er begleitet von der Finanzierung über den gesamten Planungs- und Bauprozess bis zur Fertigstellung und Abnahme. Über 500 Check-Punkte helfen zudem, den gesteckten Kosten- und Zeitplan einzuhalten.

Das Handbuch erläutert auf über 400 Seiten auch für Laien verständlich, welche wesentlichen Unterschiede es bei Bauvorhaben gibt, je nachdem, ob mit einem Bauträger, Fertighausanbieter oder Architekten zusammengearbeitet wird. Der Weg von den ersten Angeboten hin zum konkreten Vertragsabschluss wird ebenso aufgezeigt wie die Grundlagen der Hausplanung. Besonderes Augenmerk gilt der Baubeschreibung – wichtige Grundlage, welche Leistungen als im Vertrag vereinbart gelten. Eine beispielhafte Baubeschreibung hilft, typische Fallen und Unklarheiten zu vermeiden. Wissenswertes zum Baurecht und zu Ausschreibungen für Handwerkerleistungen fehlt ebenso wenig wie Checklisten, um die Bauausführung zu kontrollieren. Und wenn dann doch etwas schief läuft: Rechtssicher wird gezeigt, wie Mängel richtig protokolliert und Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden können.

Der Ratgeber „Bauen! Das große Praxishandbuch zum Hausbau“ hat 420 Seiten und kostet 39,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.