Buchtitel "Haushalt im Griff": Pressematerial

Haushalt im Griff
Ratgeber mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Off

Titelbild des Ratgebers "Haushalt im Griff"Viele folgen dem Rat, beim Ausmisten nur Dinge zu behalten, die glücklich machen. Doch nicht bei allen stellen sich dabei per se Glücksgefühle ein: Vor allem bei Kindern taugt das Prinzip kaum als Spaßfaktor. Anstatt des radikalen Schnitts rät die Verbraucherzentrale daher, Ordnung im Haushalt in kleinen Schritten und dauerhaft anzugehen. Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ – gerade in aktualisierter dritter Auflage erschienen – zeigt, wie das einfach, schnell und nachhaltig gelingt. Und wie sich dabei obendrein noch Potenzial zum Geldsparen erschließen lässt.

Chaos im Haushalt droht, wenn ungeliebte Arbeiten lange aufgeschoben werden. Oder wenn für Probleme keine schnellen Lösungen parat sind. Dagegen helfen die praktischen Tipps und Checklisten des Ratgebers.

So fängt effektive Haushaltsorganisation schon bei der Einkaufsplanung und Vorratshaltung an. Obst und Gemüse zum Beispiel nach Saison zu kaufen, bringt es jedoch nicht allein, wenn die Produkte dann falsch gelagert und schnell matschig werden. Von Einkaufsliste bis Vorratshaltung navigiert das Buch durchs kostensparende Haushaltsmanagement. Weiterer Pluspunkt: Wer die richtige Technik kennt und das passende Werkzeug benutzt, kann sich teure Giftkeulen beim Schrubben sparen. Kurze Anleitungen für Zitronensäure, die sich gut als Entkalker eignet, Soda zum Reinigen von Kunststoffoberflächen oder Natron gegen Verklebungen auf dem Grillrost bieten saubere Empfehlungen für den umweltverträglichen Hausputz. Außerdem werden etwa Einkaufsfallen und Mogelpackungen unter die Lupe genommen, damit Teures gar nicht erst in die Tüte oder den Einkaufskorb kommt.

Der Ratgeber „Haushalt im Griff. Einfach, schnell und nachhaltig“ hat 200 Seiten und kostet 18,00 Euro, als E-Book 14,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

 

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.