Buchtitel "Kosten u. Vertragsfallen beim Immobilienkauf": Pressematerial

Kostenplanung auf sicherem Fundament
Ratgeber informiert über Fallen beim Immobilienkauf
Off

Titelbild des Ratgebers Kosten und Vertragsfallen beim ImmobilienkaufWer derzeit Haus oder Eigentumswohnung kaufen will, weiß um Immobilienpreise auf Rekordniveau und steigende Hypothekenzinsen. Auch wenn man sich darüber ärgert: Diese Kosten lassen sich einplanen. Als Falle entpuppen können sich hingegen die Posten, die beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Immobilie erst einmal unter den Tisch gefallen sind. Weil etwa der Bauträger nicht deutlich genug informiert hat, dass noch Kosten für das Anfahren von Mutterboden anfallen. Oder beim Verkauf der tatsächliche Sanierungsbedarf der Immobilie verschleiert wurde. Die Neuauflage des Ratgebers „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale bietet das notwendige Handwerkszeug, um häufige Risiken rechtzeitig zu erkennen und das Fundament für eine solide Kostenplanung zu legen.

Ob unvollständige Bau- und Leistungsbeschreibungen, viel zu ungenaue Zahlungspläne oder ein hoher Sanierungsbedarf – 80 Checkblätter sind der Schlüssel, um Offerten und Kaufverträge auf verschleierte Kosten hin abzuklopfen. Viele weitere helfen dabei, mögliche Fallen im Vertrag aufzudecken. Das Buch bietet darüber hinaus wichtige Hintergrundinformationen und verschafft mit Hilfe von Fragebögen und Übersichten einen Überblick, ob die ins Auge gefasste Immobilie trotz der eventuell zu erwartenden Zusatzkosten und Risiken überhaupt noch in Frage kommt oder nicht.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf. Haus oder Wohnung – neu oder gebraucht“ hat 272 Seiten und kostet 29,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder
Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Ratgeber-Tipps

Kauf eines gebrauchten Hauses
Die Praxishilfe für Ihren Hauskauf
Wer ein Haus aus zweiter Hand kauft, sollte sein Wunschobjekt ganz genau…
Ratgeber Meine Immobilie finanzieren
Die Immobilienfinanzierung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit dem Ratgeber ermitteln Sie Ihren Bedarf, die…
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.