Buchtitel "Lebensmittel-Lügen": Pressematerial

Fleisch aus tiergerechter Haltung? Fehlende Kennzeichnung und andere Lebensmittel-Unklarheiten
Off

Titelbild des Ratgebers "Lebensmittel-Lügen"Schnitzel, Steak und Frikadellen genießen die meisten Verbraucher am liebsten, wenn sie aus besonders tiergerechter Haltung stammen. Doch während auf jedem Ei stehen muss, wie die Legehenne gehalten wird, fehlt eine solche Einkaufshilfe für das meiste Fleisch. Nur für Geflügel gibt es EU-weit einheitliche Angaben. Da sie freiwillig sind, nutzen die Hersteller aber auch diese nur selten. Bis dieser Mangel abgestellt und die Kennzeichnung aller Fleischsorten vorgeschrieben ist, müssen Konsumenten auf andere Informationen zurückgreifen. Welchen Labeln und Versprechen sie dabei trauen können und was Augenwischerei ist, erklärt der neu aufgelegte und ergänzte Ratgeber „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche trickst und tarnt“ der Verbraucherzentrale NRW.


In weiteren Kapiteln widmet sich das kritische Werk unter anderem der unklaren Kennzeichnung vegetarischer und veganer Lebensmittel, unseriösen Gesundheitsversprechen und den Strategien der Produktplatzierung im Supermarkt. Die Leser erfahren zudem, wie sie die örtliche Herkunft ihrer Speisen ergründen können und was sich hinter manch wohlklingender Warenbezeichnung wirklich verbirgt.


Der Ratgeber kostet 14,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.