Buchtitel "Meine Immobilie finanzieren": Pressematerial

Eigenheim solide finanzieren
Ratgeber bietet Tipps, Checklisten und Berechnungsvorlagen
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Titelbild des Ratgebers Meine Immobilie finanzierenAuch ohne Luxuswünsche erreichen die Kaufpreise oder Baukosten von Wohnungen und Häusern schnell Summen von mehreren Hunderttausend Euro. Egal, ob die Immobilie den Lebenstraum von den eigenen vier Wände erfüllt oder als Altersvorsorge dienen soll – zu Beginn steht gleich die wichtigste Frage: Kann ich mir das leisten – und wenn ja, wie? Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Immobilie finanzieren“ liefert Bauherren und Käufern das notwendige Handwerkszeug zur eigenständigen Planung und Umsetzung ihres Vorhabens – anschaulich und verständlich wird das Fundament für eine solide Finanzierung gelegt.

Wie kann der eigene Finanzbedarf richtig berechnet werden? Worauf ist beim Vergleich der Finanzierungsangebote für ein Hypothekendarlehen zu achten? Lohnen sich Bausparvertrag oder Wohn-Riester? Welche Zuschüsse gibt es für energiesparende Bauweise? Das Buch beantwortet nicht nur viele Fragen von Annuitätendarlehen bis Zinsvergleich, sondern bietet auch Checklisten und Berechnungsvorlagen. Diese stehen auch online zum Download zur Verfügung. Da es bei der Immobilienfinanzierung nicht immer ohne Fachausdrücke geht, erläutert das „Abc der Baufinanzierung“ am Ende des Ratgebers die geläufigsten Begriffe zum Thema.

Der Ratgeber „Meine Immobilie finanzieren. Haus oder Wohnung: kaufen, bauen, sanieren“ hat 200 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
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Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.