Buchtitel "Meine Rechte als Nachbar": Pressematerial

Stand:
Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“
Lotse zu friedlichem Miteinander




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Titelbild des Ratgebers "Meine Rechte als Nachbar"

Kaum dass der Unmut über die Laubberge aus Nachbars Garten verflogen ist, blinken die Vorboten weihnachtlicher Dekorationen an Fassaden, Fenstern oder auf Balkonen neue Ärgernisse herbei. Wenn die Sternenlichter von nebenan das eigene Schlafzimmer ausleuchten oder die neonfarbenen Rentiere aus Vorgärten für Disko-Feeling sorgen, ist es mit der friedvollen Adventszeit schnell vorbei. Müssen die Lichter ausgehen? Wer kann Abhilfe schaffen? Zu vielen Fragen des Nachbarrechts bietet der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale hilfreiche Informationen und Tipps. Er zeigt aber auch Wege, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und Streitigkeiten beizulegen.

Verständlich lotst der Ratgeber durch das öffentliche und private Nachbarrecht und greift typische Probleme auf. Allen voran geht es häufig um Lärm, aber auch um baurechtliche Fragen. Wie werden Grenzen festgelegt? Dürfen herüberwachsende Sträucher geschnitten werden? Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar anbauen will? Von Antenne bis Zufahrt reichen die Ärgernisse, die den Frieden am Gartenzaun stören können. Das Stichwortverzeichnis zeigt Betroffenen auf einen Blick, in welchem Kapitel sie Informationen zu ihrem individuellen Streitpunkt mit der Nachbarschaft finden. Die Grundregel leitet sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab. Sie besagt, dass nichts getan werden darf, was das Eigentumsrecht des anderen beeinträchtigt. Darüber hinaus setzen die Vorschriften der einzelnen Bundesländer Grenzen. Viele Tipps und Hinweise helfen dabei, sich außergerichtlich zu einigen und etwa durch das Einschalten einer neutralen Schlichtungsperson einen Kompromiss zu erreichen. Beschrieben wird darüber hinaus, wie Nachbarrechte durch Unterlassungs- und Beseitigungsklagen durchgesetzt werden können.

Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 174 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

 

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.