Buchtitel "Patientenverfügung": Pressematerial

Ratgeber Patientenverfügung
Rechtzeitig vorsorgen, um selbstbestimmt zu entscheiden


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Titelbild des Ratgebers Patientenverfügung mit RahmenWer übernimmt die Entscheidungen, wenn man es selbst aus medizinischen Gründen nicht mehr kann? Wie müssen Verfügungen und Vollmachten aussehen, die für diesen kritischen Fall vorsorgen, damit Angehörige, Ärzte oder Gerichte wissen, welche Vorstellungen und Wünsche die Betroffenen haben? Der neu aufgelegte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale will ermutigen, sich mit dieser Lebenssituation auseinanderzusetzen und rechtzeitig Regelungen zu treffen. Textbausteine und Musterformulare im Anhang unterstützen dabei, den eigenen Vorsorgewunsch rechtssicher niederzuschreiben.                                                                                              

Zu Beginn werden die Instrumente Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erklärt und deren Verwendungsmöglichkeiten sowie Grenzen dargestellt. Viele Menschen wissen zum Beispiel gar nicht, dass im Bedarfsfall nicht automatisch nahestehende Personen wie der Ehepartner oder die Kinder entscheiden dürfen, sondern der offizielle Weg eine gesetzliche Betreuung vorsieht. Liegt aber eine Vorsorgevollmacht vor, wird das Gericht kein solches Verfahren einleiten. Auch für die behandelnden Ärzte ist eine gültige Verfügung verbindlich. Die seit dem 1. Januar 2023 geltenden neuen Regelungen messen dem Patientenwillen eine hohe Bedeutung bei.

Der Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ hat 168 Seiten und kostet 12,00 Euro, als E-Book 9,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

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