Fall geschlossen
Ein Verbraucher hat PayPal angeschrieben, um den Käuferschutz geltend zu machen. PayPal hat in der Antwort-Mail um weitere Informationen des Verbrauchers gebeten. Dieser hat die Mail übersehen und wurden dann einige Wochen später darauf hingewiesen, dass der Fall geschlossen worden sei. Der Verbraucher hat sich erneut an PayPal gewandt, aber eine Wiederaufnahme des Falls wird abgelehnt.
Info: Beim Käuferschutz handelt es sich um Entscheidungen, die PayPal im eigenen Ermessen trifft. Wenn PayPal eine Rückmeldefrist setzt und diese nicht eingehalten wird, werden Fälle geschlossen. Eine weitere Bearbeitung erfolgt nicht, unabhängig davon ob Verbraucher:innen im Recht sind oder die allgemeine Käuferschutz-Frist von 180 Tagen noch läuft.
Probleme mit Widerruf
Ein Verbraucher hat ein Produkte bestellt und fristgerecht zurückgesendet. Der Rückversand erfolgte ordnungsgemäß und kann durch eine DHL-Rücksendenummer sowie ein Video, das den Versand dokumentiert, belegt werden. Der Kundenservice teilte jedoch mit, dass die Rücksendung nicht im Lager eingegangen sei. Aus diesem Grund verweigert der Händler eine Rückerstattung und ist auch nicht bereit, die Rücksendung weiter zu untersuchen.
Der Verbraucher wandte sich nun an PayPal, um über den PayPal-Käuferschutz Unterstützung zu erhalten. PayPal lehnte jedoch ab, da der Verbraucher den Artikel bereits vor Einreichung des Falls zurückgesendet hatte. PayPal argumentiert, dass sie nur als Zahlungsdienstleister fungieren und den Fall deshalb nicht offiziell öffnen können.
Produktmängel
Ein Verbraucher bestellte zwei Lampen in einem Online-Shop. Die Lampen trugen kein CE-Kennzeichen und sahen auch nicht sehr vertrauenswürdig aus. Da der Händler einer Rücksendung nicht zustimmen wollte, wendete sich der Verbraucher an Paypal.
Die Argumentation des Verbrauchers: Ohne CE-Kennzeichnung ist die Ware nicht für den Handel in der EU zugelassen und somit nicht wie beschrieben. PayPal hat den Fall nach längerem Hin und Her abgelehnt. Begründung: In der Artikel-Beschreibung steht nicht explizit, dass die Lampen eine CE-Kennzeichnung tragen. Somit würden sie nicht von der Beschreibung abweichen und infolgedessen würde der Käuferschutz nicht greifen.