Silver Tipps – mit Freude online!

Stand:
Das Portal für aktive Silver Surfer mit weiterführenden Artikeln, Anleitungen und Erklärvideos zum Thema Digitalbildung
Zwei ältere Frauen auf einem Sofa schauen auf ein Tablet.
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Fundiert, verständlich und werbefrei beantwortet "Silver Tipps – mit Freude online!" (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale) Fragen rund um die Themen Daten- und Verbraucherschutz.

Das Portal richtet sich an Silver Surfer, also aktive Onlinerinnen und Onliner, und bietet konkrete Informationen, Anregungen und Tipps, die den täglichen Umgang mit den neuen Medien sicher machen und Berührungsängste abbauen.
Die Seite verfügt außerdem über eine Mediathek mit Video-Reihen wie Helga hilft (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale) und Reitzes Digitalkolumne (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale), sowie einen Podcast. In einem Glossar werden Begrifflichkeiten mit Bezug auf das Internet von A bis Z erklärt.

Expertinnen und Experten der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, des SWR, sowie der Verbraucherzentralen und dem Landesdatenschutzbeauftragten aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, SWR4, dem OK TV Mainz, dem Landesverband der Volkshochschulen Rheinland-Pfalz und dem Netzwerk sii Baden-Württemberg steuern hier Wissen bei.

Zur Website: www.silver-tipps.de (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

 

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.