Anbieterwechsel | Schulung für Multiplikator:innen

Stand:
Haushalte mit wenig Geld sind durch hohe Stromkosten besonders belastet. Die regelmäßige Überprüfung des Energieliefervertrags hilft Haushalten, ihre Energiekosten zu senken. Mit dieser Veranstaltung machen wir Sie als Multiplikator:in fit für den Anbieterwechsel, so dass Sie Haushalte beim Anbieterwechsel unterstützen können.
Vortragssituation & Steckdose, Stecker, Münzen

Sie als Multiplikator:in erfahren:

  • Grundlagen zu Energielieferverträgen,
  • Wann ein Wechsel des Energielieferanten möglich ist,
  • Wie Tarifvergleichsportale genutzt werden sollten und
  • Wie man geeignete Anbieter auswählt.

Die Veranstaltung dauert ca. 120 Minuten, inklusive einer kleinen Übung zum Anbieterwechsel. Die Schulung erfolgt in der Regel online, ist nach Absprache auch in Präsenz umsetzbar. In Präsenz beträgt die Mindest-Teilnehmer-Zahl beträgt 10 Personen.

Off
  • Zielgruppe: Multiplikatoren z.B. von Schuldnerberatungsstellen, Caritas, Integrationsstellen für Geflüchtete, Behörden, soziale Dienste, AWO etc.
    Sie als Multiplikator:in haben folgende Zielgruppe(n): Jugendliche und junge Erwachsene, Ältere Menschen, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, Menschen mit geringem Einkommen
  • Zeitlicher Umfang: ca. 120 Minuten
  • Themengebiete: Strom - und Gasanbieterwechsel
  • Kosten: kostenfrei
  • Kontakt: Sie haben Interesse an dieser Veranstaltung und möchten die Durchführung für eine bestehende Personengruppe anfragen? Dann nehmen Sie mit dem Bereich Energie der Verbraucherzentrale NRW Kontakt auf: christina.wallraf@verbraucherzentrale.nrw

Weitere Veranstaltungen im Überblick:

Stromrechnungen prüfen – worauf sollte man achten und welche Fehlerquellen gibt es? | Online-Vortrag

Wir geben eine rechtliche Aufklärung zu:

  • den möglichen Fehlern in einer Stromrechnung
  • untergeschobenen Stromlieferverträgen
  • Zulässige Kosten für Verzug und Inkasso

Hier geht es zum Vortrag.

Hohe Energiepreise – wie kann man Sperren vermeiden? | Online-Vortrag

Die Fachleute klären die Teilnehmenden im Vortrag zu folgenden Aspekten auf:

  • die Prüfung der rechtlichen Voraussetzung für eine Energiesperre
  • Ansprüche gegenüber Jobcenter und Sozialamt geltend machen
  • sowie praktische Tipps zur Unterstützung

Hier geht es zum Vortrag.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.