Wer mit Öl oder Gas heizt, verursacht Emissionen und muss dafür einen CO₂-Preis bezahlen. Diese CO₂-Kosten werden nicht mehr allein von den Mieter:innen getragen, sondern können je nach energetischem Zustand des Gebäudes anteilig auf die Vermieter:innen umgelegt werden. Bei eigenem Energievertrag, etwa bei Gasetagenheizungen, müssen Mieter:innen den CO₂-Anteil selbst berechnen und einfordern. Doch wie genau funktioniert diese Aufteilung?
In diesem Vortrag erklärt Christian Handwerk, Experte für Bauen und Wohnen, wie das Stufenmodell zur CO₂-Kostenaufteilung nach dem geltenden Gesetz funktioniert, welche Ausnahmen gelten und wie die Regelung bei Fernwärme aussieht.
Nach dem ca. 30-minütigen Vortrag haben Sie die Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen an den Experten zu stellen.