Check-Liste für den Anbieter-Wechsel

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Hier erklären wir:
Den Anbieter-Wechsel
Tipps zur Jahres-Abrechnung, Strom-Abrechnung oder Gas-Abrechnung
Informationen in Leichter Sprache
Ein Mann sitzt am Schreibtisch mit Papier und Computer, daneben das Bild für Leichte Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Darum gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.

On

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: Checkliste zum Anbieterwechsel
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.


Zeichnung: Heizkörper unter einem Fenster.

1. Informationen zu Ihrem aktuellen Vertrag

Nehmen Sie Ihre letzte Jahres-Abrechnung:

Und zwar Ihre Strom-Abrechnung oder Ihre Gas-Abrechnung.

 

Schreiben Sie hier folgende Informationen auf:

 

Verbrauch pro Jahr: __________

 

Kosten pro Jahr: __________

 

Wann endet Ihr aktueller Vertrag? __________

 

Bis wann müssen Sie den aktuellen Vertrag kündigen? __________

Zeichnung eines Vertrags.

Achten Sie bei einem möglichen neuen Anbieter auf Folgendes:

  • Die Vertrags-Lauf-Zeit soll in etwa 12 Monate lang sein.
  • Beachten Sie bei Preis-Garantien:
    Preis-Garantien haben den Vorteil, dass der Preis oder ein Teil vom Preis fest ist.
    Achten Sie aber auch bei Preis-Garantien auf einen günstigen Preis.
  • Vielleicht haben Sie einen Tarif mit Bonus.
    Bonus bedeutet:
    Sie bekommen ein extra Guthaben.
    Beachten Sie bei einem Tarif mit Bonus:
    Der Preis ist am Anfang günstig.
    Aber ab dem 2. Jahr wird der Preis teurer.
    Nur wenn Sie nach 1 Jahr wieder den Anbieter wechseln wollen:
    Dann lohnt sich für Sie ein Tarif mit Bonus.
Zeichnung eines Computers.

2. Neuen Anbieter auswählen

Suchen Sie im Internet nach Tarif-Portalen.

Auf Tarif-Portalen können Sie die Preise von mehreren Anbietern miteinander vergleichen.

 

Ändern Sie die Filtereinstellungen im Tarif-Portal.

Der Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

Nicht immer stimmen die Preise auf den Tarif-Portalen.

Zeichnung einer Checkliste, die abgehakt wird.

Wenn Sie auf den Tarif-Portalen einen möglichen neuen Anbieter gefunden haben:

Dann gehen Sie auf seine Internet-Seite.

Vergleichen Sie jetzt:

Sind die Preise auf den Tarif-Portalen und die Preise auf der Internet-Seite vom Anbieter gleich?

Vergleichen Sie auch die Vertrags-Bedingungen.

 

Machen Sie sich eine Tabelle.

So können Sie die Preise von den Anbietern besser miteinander vergleichen.
 

Machen Sie so eine Tabelle:

AnbieterTarifKosten im 1. JahrKosten im 2. Jahr
    
    
    

Wählen Sie dann einen Anbieter aus.

Schreiben Sie dem neuen Anbieter.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • E-Mail
  • Brief
  • SMS
  • Fax
Zeichnung einer Frau, die warnend den Finger hebt und von einem roten Dreieck umrundet ist.

Bitte beachten Sie:

Sie müssen einen neuen Vertrag immer schriftlich abschließen.

Mündlich reicht nicht.

 

Sie können nur die Versorgung durch den Grund-Versorger mündlich anfordern.

 

Gehen Sie wieder auf das Tarif-Portal.

Machen Sie ein Bild-Schirm-Foto vom Preis Ihres ausgewählten Anbieters.

Gehen Sie danach auf die Internet-Seite vom Anbieter.

Machen Sie ein Bild-Schirm-Foto vom Preis auf der Internet-Seite vom Anbieter.

 

Mit den Fotos haben Sie einen Nachweis.

Vielleicht ist der Preis in der Rechnung von Ihrem neuen Anbieter zu hoch.

Dann kann ein Nachweis sehr nützlich sein.

Zeichnung eines Vertrages, der durchgestrichen ist.

3. Aktuellen Vertrag kündigen

Normalerweise müssen Sie Ihren aktuellen Vertrag nicht selbst kündigen.

Das übernimmt der neue Anbieter für Sie.

Geben Sie Ihrem neuen Anbieter eine Voll-Macht zur Kündigung.

Eine Voll-Macht ist ein Text.

In dem Text schreiben Sie, dass Ihr neuer Anbieter Ihren aktuellen Vertrag kündigen darf.

 

Vielleicht ist die Kündigungs-Frist von Ihrem aktuellen Vertrag schon bald abgelaufen.

Dann kündigen Sie lieber selbst.

So können Sie sicher sein, dass die Kündigung noch rechtzeitig ankommt.

 

Vielleicht hat Ihr aktueller Anbieter eine Preis-Erhöhung angekündigt.

Dann haben Sie ein Sonder-Kündigungs-Recht.

Sonder-Kündigungs-Recht bedeutet:

Sie können den Vertrag sofort kündigen.

Egal, wie lange Ihr Vertrag eigentlich noch läuft.

Das Sonder-Kündigungs-Recht gilt bis einem Tag vor dem Datum, an dem der Preis erhöht wird.

 

Kündigen Sie auch dann lieber selbst.

Zeichnung einer Frau, die warnend den Finger hebt und von einem roten Dreieck umrundet ist.

Bitte beachten Sie:

Sie müssen Ihren aktuellen Vertrag immer schriftlich kündigen.

Mündlich reicht nicht.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • E-Mail
  • Brief
  • SMS
  • Fax

 

Sie müssen die Kündigung nicht unterschreiben.

 

Ihr alter Anbieter muss Ihnen Ihre Kündigung schriftlich bestätigen.

Und zwar spätestens 1 Woche nachdem er Ihre Kündigung bekommen hat.

Der Anbieter muss das Datum schreiben, an dem der aktuelle Vertrag endet.
 

Wichtig:

Lesen Sie den Zähler-Stand am Tag vom Anbieter-Wechsel ab.

Teilen Sie den Zähler-Stand folgenden Personen mit:

  • dem alten Anbieter
  • dem neuen Anbieter
  • dem Netz-Betreiber
    Was ist ein Netz-Betreiber?
    Netz-Betreiber kümmern sich um die Lieferung vom Strom.
Zeichnung einer Checkliste, die abgehakt wird.

4. Neuen Vertrag überprüfen

Wenn Sie den neuen Vertrag abgeschlossen haben:

Dann überprüfen Sie nochmal alles:

  • Preise
  • Bonus
  • Lauf-Zeit
  • Kündigungs-Frist
Zeichnung eines Armes, der gerade eine Matheaufgabe löst. Daneben ist ein Taschenrechner.

Rechnen Sie nach:

Sind die Abschläge richtig?

Die monatlichen Abschläge sind eine Art Voraus-Zahlung.

 

So werden die Abschläge berechnet:

Teilen Sie die Kosten vom vergangenen Jahr durch die Zahl 12.

Die Zahl 12 steht für die 12 Monate von einem Jahr.

Diesen Betrag müssen Sie jeden Monat vorauszahlen.

Zeichnung eines Vertrages, der durchgestrichen ist.

5. Widerrufs-Recht

Widerrufs-Recht bedeutet:

Sie haben einen Vertrag abgeschlossen.

Danach möchten Sie den Vertrag doch nicht mehr.

Nun haben Sie das Recht, den Vertrag zu widerrufen.

Der Vertrag kommt dann nicht zustande.

Sie müssen nicht schreiben, warum Sie den Vertrag nicht mehr wollen.

 

Das Widerrufs-Recht gilt für fast alle Verträge.

Egal, wie Sie diese Verträge abgeschlossen haben.

Zum Beispiel:

  • online
  • per E-Mail
  • per SMS
  • per Fax
  • per Brief
  • an Ihrer Haus-Türe

 

Das Widerrufs-Recht gilt nicht, wenn Sie den Vertrag beim Anbieter selbst abgeschlossen haben.

Gezeichneter Kalenderblock mit dem Hinweis: 14 Tage.

Wie lange gilt das Widerrufs-Recht?

Das Widerrufs-Recht gilt innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag vom Vertrags-Abschluss.

 

Bitte beachten Sie:

Sie müssen einen neuen Vertrag immer schriftlich abschließen.

Mündlich reicht nicht.

 

Sie können nur die Versorgung durch den Grund-Versorger mündlich anfordern.

Zeichnung eines Handys.

Sie können einen neuen Vertrag auch nicht mündlich über das Telefon abschließen.

Verträge über das Telefon werden so abgeschlossen:

Sie sprechen über einen neuen Vertrag.

Der Anbieter schickt Ihnen ein schriftliches Angebot.

Sie schicken dem Anbieter eine schriftliche Vertrags-Erklärung.

 

Erst dann läuft die Widerrufs-Frist von 14 Tagen.

 

Bitte schreiben Sie hier dazu Folgendes auf:

 

Tag vom Vertrags-Abschluss: __________

Ablauf der Widerrufs-Frist: __________

Die Widerrufs-Frist ist 14 Tage nach dem Vertrags-Abschluss.

Zeichnung eines Vertrages, der durchgestrichen ist.

6. Sonder-Kündigungs-Recht

Vielleicht hat Ihr aktueller Anbieter eine Preis-Erhöhung angekündigt.

Dann haben Sie ein Sonder-Kündigungs-Recht.

Sonder-Kündigungs-Recht bedeutet:

Sie können den Vertrag sofort kündigen.

Egal, wie lange Ihr Vertrag eigentlich noch läuft.

Das Sonder-Kündigungs-Recht gilt meistens bis zu dem Datum, an dem der Preis erhöht wird.

 

Wenn Ihr aktueller Anbieter eine Preis-Erhöhung angekündigt hat:

Dann nutzen Sie die Gelegenheit.

Vergleichen Sie die Preise von verschiedenen Anbietern.

 

Achtung:

Manche Anbieter kündigen zwar Preis-Erhöhungen an.

Aber die Ankündigung ist nicht gut sichtbar.

Lesen Sie deshalb alle Nachrichten von Ihrem Anbieter genau durch.

Hier finden Sie mehr Informationen:
Checkliste zum Anbieterwechsel

Dieser Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.



Eine Prüflese-Gruppe hat den Text geprüft.

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:Logo Leichte Sprache
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

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