Netiquette der Verbraucherzentrale NRW für Social Media

Kommentare oder Direktnachrichten sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit. Unser Anspruch ist, dass die Diskussionen interessant, relevant und konstruktiv ablaufen. Wir wollen ein Umfeld bieten, in dem alle gerne mitdiskutieren.
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In unserer Netiquette legen wir die Regeln fest, die ihr beim Verfassen beachten solltet. Wir wollen:

  • mit euch über relevante Verbraucherthemen diskutieren,
  • euch bei Problemen helfen,
  • euch über Gefahren und Erfolge informieren.
  • konstruktiven und anregenden Meinungsaustausch,
  • eine offene, freundliche und respektvolle Atmosphäre schaffen,
  • Toleranz üben gegenüber anderen Meinungen und Ansichten.

Wir akzeptieren keine Beiträge, die

  • ausschließlich Werbung für Produkte, Dienstleistungen und andere Internet- sowie Social-Media-Accounts (sofern sie nicht im Zusammenhang zum Thema stehen) enthalten,
  • als Kommentar keinen Zusammenhang zum kommentierten Inhalt erkennen lassen,
  • anstößige oder jugendgefährdende Inhalte haben,
  • die Sicherheit anderer gefährden,
  • Beleidigungen, rassistische, sexistische oder sonstige diskriminierenden Aussagen enthalten bzw. die Menschenwürde angreifen,
  • offensichtlich falsche Tatsachen behaupten,
  • die Privat- oder Intimsphäre anderer Menschen verletzen, ohne dass ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht,
  • Schmähkritik oder üble Nachrede enthalten,
  • gegen deutsches Recht verstoßen.

Wir behalten uns vor, Beiträge ohne Begründung zu verbergen oder zu löschen.

Bedenkt bitte, dass unsere Seiten in sozialen Netzwerken in der Regel öffentlich sind! Bitte schreibt daher keine persönlichen bzw. sensiblen Daten z. B. an die Facebook-Pinnwand oder in eure direkten Nachrichten an uns! Nötigenfalls löschen wir solche Einträge zu eurem eigenen Schutz. Nutzt in dem Fall lieber unsere direkte Kontaktmöglichkeit per Mail via service@verbraucherzentrale.nrw.

Wenn Kommentare den Artikel sinnvoll ergänzen, einen Standpunkt besonders überzeugend vertreten, wertvolle Informationen, fundierte Fakten liefern oder zum Nachdenken anregen, liken wir diese möglicherweise. Damit wollen wir vor allem die konstruktive Diskussion mit unseren User:innen unterstützen. Es bedeutet jedoch nicht automatisch, dass wir uns als Verbraucherzentrale NRW diese Meinung zu Eigen machen.

 
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Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.