Über den Förderverein

Wie Sie Verbraucherberatung und Verbraucherschutz in NRW unterstützen können.
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Logo des FördervereinsOb unzulässige Bankgebühren gekippt, Fahrgastentschädigung durchgesetzt oder der Rechnungswirrwarr im Mobilfunk gelichtet werden muss: Die Verbraucherzentrale NRW schafft Klarheit für Verbraucher, die sich nicht für dumm verkaufen lassen wollen und zeigt Abzockern die rote Karte. Wir beweisen immer wieder: Millionen Kunden sind nicht machtlos gegen die Millionen der Anbieter. Damit das so bleibt und noch besser wird, brauchen wir Sie. Geben Sie Ihrem Anliegen Gewicht und werden Sie Mitglied im Förderverein der Verbraucherzentrale NRW. Ihr Beitrag stärkt unmittelbar und wirksam den Verbraucherschutz.

Fördermitglieder bekommen auf alle unsere Ratgeber zehn Prozent Rabatt. Die Mitgliedschaft dauert mindestens ein Jahr. Sie kann mit dreimonatiger Frist zum 31.12. jedes Kalenderjahres gekündigt werden. Der Jahresbeitrag beträgt 40,00 Euro. Er wird im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen. Für juristische Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag 120,00 Euro. Der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden, denn die Verbraucherzentrale ist eine gemeinnützige Organisation.

Ausführliche Informationen wie Kontaktmöglichkeiten, eine Beitrittserklärung und weitere Unterlagen finden Sie auf der Seite wir-verbraucher.me!

Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.