Beratungsangebot
Auch wenn das Landesprojekt nicht mehr existiert, bietet die Verbraucherzentrale NRW weiterhin kostenlose Beratung für Verbraucher:innen an, denen der Strom gesperrt wurde oder gesperrt werden soll. Informationen und Kontaktdaten zu unseren Beratungsstellen finden Sie im Beratungsangebot "Budget- und Rechtsberatung Energiearmut".
Gibt es aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie besondere Regelungen?
Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Zahlungen wegen Corona bis zu drei Monate lang aufzuschieben, ist am 30. Juni 2020 ausgelaufen.
Wer nun zu wenig Geld zur Verfügung hat, sollte vor allem Prioritäten setzen. Tätigen Sie existenzielle Zahlungen wie etwa für Strom vor anderen. Wenn Sie Ihre Abschläge nicht mehr bezahlen können, sprechen Sie mit Ihrem Energieversorger. Möglicherweise können Sie zumindest Teilzahlungen leisten, um die Zahlungsrückstände gering zu halten. Denn aufgelaufene Zahlungsrückstände können Ihr Budget auch zu einem späteren Zeitpunkt besonders stark belasten. Deutet sich an, dass Sie auch später nicht zahlen können, was an Kosten aufläuft, suchen Sie sich frühzeitig Hilfe.
Bei Zahlungsschwierigkeiten für Strom stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin die üblichen Lösungsmöglichkeiten offen. Suchen Sie auch hier frühzeitig den Kontakt zu Ihrem Versorger.