Arbeitshilfen zum P-Konto – Fachwissen und Beratungshinweise

Stand:
Informationen zum Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) für Fachleute.
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Bitte beachten Sie, dass der inhaltliche Stand der Arbeitshilfe überwiegend 12/2021 ist und insbesondere die Tabelle A-Z der Überarbeitung bedarf. Auch entsprechen die in den Texten genannten Pfändungsfreibeträge nicht dem aktuellen Stand, da diese jährlich zum Juli geändert werden

Mit Inkrafttreten des PKoFoG (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz) zum 1. Dezember 2021 gelten für weite Teile des Kontopfändungsschutzes geänderte Regelungen. Die Beratungs- und Bescheinigungspraxis begegnet dabei neuen Inhalten und Anforderungen, die schnell und sicher umgesetzt werden müssen. Hier soll die Arbeitshilfe P-Konto Unterstützung und Orientierung bieten.

Die beratungsbegleitenden Materialien sind in 4 Blöcke gegliedert und enthalten neben Erläuterungen zur Reform auch Mustervorlagen, die direkt im Browser ausgefüllt werden können. Zudem werden detaillierte Beratungsempfehlungen für die Beratungspraxis gegeben und mit Hintergrundwissen zu den einzelnen Regelungen unterlegt. Die Arbeitshilfe richtet sich an Beratungskräfte, die in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung tätig sind und P-Konto-Bescheinigungen ausstellen.

Downloads (.pdf)

Arbeitshilfe P-Konto Deckblatt

Teil 1 – Das P-Konto nach der Reform

Arbeitshilfe P-Konto nach der Reform

Teil 2 – Mustervorlagen und Ausfüllhilfe

Teil 3 – Erhöhungsbeträge – Tatbestände A-Z

Tatbestände A-Z

Teil 4 – Gesetzestext und Hintergründe

Gesetzestext und Hintergründe

Geldscheine mit Schloss verriegelt

Das Pfändungsschutzkonto

Gesammelte Informationen sowie Beratung und Musterbriefe zum Thema P-Konto.

Gefördert durch

Logo Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.