Das Pfändungsschutzkonto | „Gütersloher Verbrauchercafé“ Online-Vortrag

Erst eine offene Rechnung, dann das Inkassounternehmen. Spätestens wenn auf den gerichtlichen Mahnbescheid keine Reaktion folgt, kann es kritisch werden. Eine anschließende Pfändung ist nicht mehr vermeidbar.

Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt. 

Wir erklären wie das P-Konto funktioniert und wie an diesen Schutz kommen.

16:00
- 16:45

Über das Gütersloher Verbrauchercafé: Wir informieren im Rahmen des Verbrauchercafés jeden zweiten Mittwoch im Monat zu stark nachgefragten Themen des Verbraucheralltags. Nach einem kurzen Online-Vortrag können Fragen zum Thema gestellt werden. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Eine Anmeldung ist per E-Mail unter guetersloh@verbraucherzentrale.nrw möglich.