Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.
Wir erklären wie das P-Konto funktioniert und wie an diesen Schutz kommen.
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Über das Gütersloher Verbrauchercafé: Wir informieren im Rahmen des Verbrauchercafés jeden zweiten Mittwoch im Monat zu stark nachgefragten Themen des Verbraucheralltags. Nach einem kurzen Online-Vortrag können Fragen zum Thema gestellt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Eine Anmeldung ist per E-Mail unter guetersloh@verbraucherzentrale.nrw möglich.