Prüfung von Bauträgerverträgen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet die Prüfung von Bauträgerverträgen vor Vertragsabschluss auf schriftlichem Weg an.

Wer sein Haus mit einem Bauträger baut, erwartet alles aus einer Hand und will nach der Bauzeit nur noch den Schlüssel für das Traumhaus übernehmen müssen. Doch zuvor muss der Vertrag mit dem Bauträger geschlossen werden. Der Gang zum Notar gibt dem Vertrag einen vermeintlich sicheren Rahmen, dennoch lauern für Bauherrn Vertragsfallen, die das Traumhaus schnell zum Albtraum werden lassen. Schließlich ist ein formal korrekter Vertrag nicht per se bauherrenfreundlich.

Der rechtliche Hintergrund beim Immobilienerwerb ist der erste Schritt zum Traumhaus. Für Bauherren sind zumeist folgende zentrale Fragen offen:

  • Wie kann eine Preisgarantie durchgesetzt werden?
  • Wie kann ein konkreter Fertigstellungstermin festgelegt werden?
  • Welche Folgen kann eine Vollstreckungsunterwerfungsklausel haben?
  • Welches sind gefährliche oder nachteilige Klauseln für den Bauherren?

Die Verbraucherzentrale NRW bietet die Prüfung von Bauträgerverträgen vor Vertragsabschluss auf schriftlichem Weg an. Ein spezialisierter Rechtsanwalt führt diese Vertragsprüfung durch. In seinem Antwortschreiben erläutert er die problematischen Klauseln und gibt Tipps zur Vertragsgestaltung. Der Wert eines "guten" Vertrags lässt sich nicht beziffern, die schlimmen Folgen eines nachteiligen Vertrags zeigen sich meist erst, wenn es schon zu spät ist und teure Prozesse verloren werden.

Hinweis: Aktuell ist die Prüfung von Bauträgerverträgen bei uns leider nicht möglich.

Preise

Schriftliche Prüfung: 390,00 €