Können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin. Durch eine Betreuungsverfügung können Sie festlegen, welche Person das Gericht als Betreuer:in auswählen soll. Sie können dem Gericht auch mitteilen, wer keinesfalls Betreuer:in sein soll.
13:00 Uhr
- 14:00 Uhr
Das Online-Seminar ist kostenfrei.
Hier geht es zur Anmeldung:
https://join.next.edudip.com/de/webinar/betreuung-und-betreuungsverfugung/471870