Getreide-Station

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An der Getreide-Station hast du verschiedene Getreidesorten kennengelernt und du hast dir Haferflocken selber gemacht. Aus Getreide kann man verschiedene Lebensmittel herstellen – einige hast du an der Station kennengelernt.
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AUFGABE 1: Welches Getreide ist das?

Klicke unten auf das Bild. Auf den Bildern siehst du verschiedene Getreidesorten: Weizen, Hafer, Mais und Reis. Weißt du noch, wie das Getreide aussieht? Ziehe die Felder mit den Namen der Getreidesorten auf das passende Bild.

Lerneinheit laden: Erst wenn Sie auf "Inhalt anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu H5P hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

 

AUFGABE 2: Was ist aus Weizen gemacht?

Aus Getreidekörnern werden unterschiedliche Lebensmittel hergestellt. Auf dem folgenden Bild siehst du verschiedene Lebensmittel aus Getreide. Diese hast du an der Station kennengelernt: Cornflakes, Couscous, Popcorn, Mehl, Haferflocken, Reiswaffeln und Nudeln.

Weißt du noch welche davon aus Weizen hergestellt werden? Klicke auf die grünen Punkte auf dem Bild und schaue, ob du richtig liegst.

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AUFGABE 3: Was ist woraus gemacht?

Du kennst nun schon verschiedene Getreidesorten: Hafer, Weizen, Mais und Reis. Klicke dich durch die einzelnen Bilder. Was ist aus Hafer, Weizen, Mais und Reis gemacht? Schreibe das richtige Wort in das weiße Feld.

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Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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