Netiquette der Verbraucherzentrale NRW für Social Media

Kommentare oder Direktnachrichten sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit. Unser Anspruch ist, dass die Diskussionen interessant, relevant und konstruktiv ablaufen. Wir wollen ein Umfeld bieten, in dem alle gerne mitdiskutieren.
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In unserer Netiquette legen wir die Regeln fest, die ihr beim Verfassen beachten solltet. Wir wollen:

  • mit euch über relevante Verbraucherthemen diskutieren,
  • euch bei Problemen helfen,
  • euch über Gefahren und Erfolge informieren.
  • konstruktiven und anregenden Meinungsaustausch,
  • eine offene, freundliche und respektvolle Atmosphäre schaffen,
  • Toleranz üben gegenüber anderen Meinungen und Ansichten.

Wir akzeptieren keine Beiträge, die

  • ausschließlich Werbung für Produkte, Dienstleistungen und andere Internet- sowie Social-Media-Accounts (sofern sie nicht im Zusammenhang zum Thema stehen) enthalten,
  • als Kommentar keinen Zusammenhang zum kommentierten Inhalt erkennen lassen,
  • anstößige oder jugendgefährdende Inhalte haben,
  • die Sicherheit anderer gefährden,
  • Beleidigungen, rassistische, sexistische oder sonstige diskriminierenden Aussagen enthalten bzw. die Menschenwürde angreifen,
  • offensichtlich falsche Tatsachen behaupten,
  • die Privat- oder Intimsphäre anderer Menschen verletzen, ohne dass ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht,
  • Schmähkritik oder üble Nachrede enthalten,
  • gegen deutsches Recht verstoßen.

Wir behalten uns vor, Beiträge ohne Begründung zu verbergen oder zu löschen.

Bedenkt bitte, dass unsere Seiten in sozialen Netzwerken in der Regel öffentlich sind! Bitte schreibt daher keine persönlichen bzw. sensiblen Daten z. B. an die Facebook-Pinnwand oder in eure direkten Nachrichten an uns! Nötigenfalls löschen wir solche Einträge zu eurem eigenen Schutz. Nutzt in dem Fall lieber unsere direkte Kontaktmöglichkeit per Mail via service@verbraucherzentrale.nrw.

Wenn Kommentare den Artikel sinnvoll ergänzen, einen Standpunkt besonders überzeugend vertreten, wertvolle Informationen, fundierte Fakten liefern oder zum Nachdenken anregen, liken wir diese möglicherweise. Damit wollen wir vor allem die konstruktive Diskussion mit unseren User:innen unterstützen. Es bedeutet jedoch nicht automatisch, dass wir uns als Verbraucherzentrale NRW diese Meinung zu Eigen machen.

 
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.