Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Stand:
Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Schmuckbild
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

„Wohngeld jetzt online beantragen“, heißt es auf der Website online-wohngeld.de. Damit könnten Verbraucher:innen denken, dass sie dort einen Antrag auf Wohngeld stellen könnten. Was nicht deutlich gemacht wird: Nutzer:innen erhalten anschließend eine Rechnung über 29,99 Euro – und ihr Antrag wird gar nicht zur zuständigen Behörde weitergeleitet. Sie haben also gar kein Wohngeld beantragt.

Die angeblichen Anträge werden vom Betreiber der Website, der SSS-Software Special Service GmbH, an das Bauministerium (BMWSB) weitergeleitet. Nach Angaben des BMWSB sind dort bereits tausende Anträge per Post eingegangen. Allerdings ist das Ministerium nicht zuständig und wird diese Anträge nicht bearbeiten.

Vorsicht vor online-wohngeld.de! Darum warnen wir:

  • Es wird kein Wohngeldantrag bei einer (zuständigen) Wohngeldstelle gestellt!
  • Es werden nach Aussage der  Betreiber „formlose fristwahrende Erstanträge“ erstellt. Unserer Einschätzung nach sind sie nicht fristwahrend.
  • Nutzer:innen nehmen bei normaler Bildschirmauflösung den Preis nicht wahr, wenn sie oben direkt auf „Jetzt beantragen“ klicken. Denn dann scrollt die Seite zum Eingabeformular runter. Der Preis wird nicht in der Nähe des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ genannt.
  • Was die Website für Nutzer:innen leistet, wird nicht klar kommuniziert.


 

Icon Informationen

Was können Sie tun?

 

Wenn Sie auf das Angebot reingefallen sind:

  • Stellen Sie unbedingt einen Antrag auf Wohngeld bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle in Ihrer Gemeinde. Sonst verlieren Sie wertvolle Zeit, denn Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde.
  • Abonnieren Sie weiter unten unseren News-Alert – damit informieren wir Sie, wenn es Neuigkeiten in unserem Verfahren gibt.


 

Icon Informationen

Was tun wir?

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter wegen unzureichender Informationen abgemahnt. Je nach Reaktion ziehen wir eine Unterlassungsklage in Erwägung. 

Außerdem prüfen wir auch eine Sammelklage, um das Geld für Sie zurückzuholen. Kommt die Sammelklage zustande, können Sie sich beteiligen! 

Über den News-Alert bleiben Sie auf dem Laufenden. Dort informieren wir zum Beispiel, falls eine Teilnahme an der Klage möglich ist. 

Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

 

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.