Das Wichtigste in Kürze:
- Krankenversicherungen für Tiere können vor hohen Kosten schützen.
- Es gibt jedoch viele Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen, ein genauer Vergleich ist vor Abschluss daher wichtig.
- Auch mit Versicherungsschutz kann durch Ausschlüsse oder Selbstbehalte noch ein erheblicher Betrag selbst zu zahlen sein.
- Eine OP-Kostenversicherung leistet nur bei Operationen, ist dafür aber dafür deutlich günstiger als eine vermeintliche Vollversicherung.
Einige Versicherungsunternehmen bieten spezielle Versicherungen für Hunde, Katzen und Pferde an. Doch deren Nutzen ist oft beschränkt: Die Policen sind teuer, und nicht alle Behandlungen werden bezahlt. Zudem werden meist nur gesunde Tiere versichert. Bleibt also die Frage, ob und in welchen Fällen sich eine Versicherung für einen Vierbeiner überhaupt lohnt.
Eine Tierkrankenversicherung für Hunde wird laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2021 in Deutschland in Form einer Operationskosten- und einer Krankenvollversicherung angeboten.
Laut Finanztest zahlt ein Hundebesitzer jährlich für einen jungen, kleinen Hund ab rund 160 bis zu annähernd 550 Euro im Rahmen einer Operations-Versicherung, wobei sich der Leistungsumfang erheblich unterscheidet. Der Beitrag für größere Hunde ist höher.
Nicht nur die Größe, sondern auch andere Faktoren wie beispielsweise die Rasse und das Alter des Hundes bei Versicherungsbeginn sind für die Beitragshöhe entscheidend. Selbst der Wohnort spielt bei einem Versicherer eine Rolle.
Will man die umfangreichere Krankenvollversicherung für seinen Hund abschließen, müssen Verbraucher:innen mit dreimal so hohen Beiträgen rechnen wie für eine OP-Versicherung.
Die Preisunterschiede und jeweils abgedeckten Risiken sind also enorm. Umso wichtiger ist es, die Tarife und Bedingungen miteinander zu vergleichen und das für Sie passende Angebot auszuwählen.
Wer bekommt eine Versicherung und wann gilt sie?
Versichert werden grundsätzlich nur gesunde Tiere. Oft gibt es ein Mindest- und ein Höchstalter, zwischen dem das Tier sein muss, damit Sie eine Versicherung abschließen können. Zu versichernde Tiere dürfen meist nicht jünger als zwei Monate sein. Bei älteren Tieren oder bei Vorerkrankungen wird mitunter ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand gefordert. Ab einem bestimmten Alter werden Sie bei den meisten Versicherungsunternehmen keine Versicherung mehr bekommen - zum Beispiel bei Hunden, die älter als sieben Jahre sind, ist das Angebot überschaubar.
Als Faustregel gilt: Je älter das Tier bei Vertragsabschluss ist, desto höher wird der Beitrag.
Bei Krankheiten gilt eine Wartezeit von meist drei Monaten ab Vertragsbeginn. Tritt schon sehr früh nach dem Antrag eine Krankheit ein, werden die Kosten also nicht übernommen. Diese Wartezeit entfällt aber bei Unfällen. Dafür besteht sofort Versicherungsschutz.
Wie schon angesprochen, sind die Beiträge meist abhängig von der (Hunde-)Rasse, der Größe, dem Gewicht, dem Alter des Tieres und der Art der Haltung.
Der Versicherungsschutz besteht in Deutschland, bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt mit Hunden von meist bis zu 12 Monaten europaweit oder sogar weltweit. Falls Sie mit dem Tier reisen möchten, achten Sie auf die genauen Regelungen!
Der Versicherungsvertrag können beide Seiten kündigen – also sowohl Sie als auch das Versicherungsunternehmen. Achten Sie dabei auf die vereinbarte Kündigungsfrist. Kündigen können Sie außerdem nach einer Beitragsanhebung und nach Eintritt des Versicherungsfalls.
Manche Versicherer verzichten nach einer dreijährigen Vertragslaufzeit auf ihr Kündigungsrecht.
Der Vertrag erlischt, wenn das versicherte Tier verkauft wird oder stirbt. Das sollten Sie der Versicherung dann zeitnah mitteilen.
Welche Leistungen bietet die Versicherung?
Eine Tierkrankenversicherung erstattet die Tierarzt- und Operationskosten für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, die Medikamente, Unterbringung und die Diagnostik.
Übernommen werden nur medizinisch notwendige Behandlungen. Eine Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Not zum Beispiel übernehmen viele Versicherer nicht. Auch eine Tätowierung oder Kennzeichnung mit einem Chip übernehmen nicht alle Versicherer.
In der Regel berechnen die Tierarztpraxen für alle Behandlungen den dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Vom Versicherungsunternehmen wird meist nur der zweifache Satz bezahlt. Nur in begründeten Fällen (zum Beispiel bei Notdiensten) kann bis zum dreifachen Satz gezahlt werden. Üblich ist außerdem, dass nur 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen werden. Sie zahlen also meist eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent. Auch gibt es Versicherer, die Tierarztkosten nur bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag - beispielsweise 2.500 Euro - übernehmen.
Die Gebührenordnung, die Selbstbeteiligung und die Begrenzung der jährlichen Kosten bedeuten, dass Sie bei Untersuchungen und Behandlungen gegebenenfalls einen größeren Teil trotz Versicherung selbst zahlen werden.
Den Tierarzt / die Praxis können Sie sich frei aussuchen, hierzu gehören auch die Tierkliniken. Es kann allerdings sein, dass Sie den beim Abschluss der Versicherung gewählten Haustierarzt aufsuchen müssen.
Lohnt eine Tierkrankenversicherung?
Niedrige Beiträge zahlen nur diejenigen Tierhalter, die ihr gesundes Tier so früh wie möglich versichern. Dafür zahlen Sie dann über viele Jahre Beiträge. Überlegen Sie also, ob sich die Versicherung rechnet. Zumal Standardleistungen wie Impfungen oder Kastrationen bzw. Sterilisationen häufig auch nicht unter den Versicherungsschutz fallen.
Es kann sinnvoll sein, eine reine OP-Kostenversicherung abzuschließen, um die teuren Operationskosten mindestens zu einem Teil erstattet zu bekommen. Für solche Tarife sind die Beiträge niedriger als für die umfassenderen Policen.
Auf die Tierkrankenversicherung können Sie auch ganz verzichten, wenn Sie stattdessen für den Ernstfall eine Rücklage bilden und Geld auf dem Konto für Notfälle reservieren.
Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Krankenversicherungen sind enorm. Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig zum Beispiel von uns beraten!
Orientierung bei Tierkrankenversicherungen
- bietet die Stiftung Warentest,
- können unabhängige Versicherungsberater geben – Kontakte finden Sie zum Beispiel bei deren Bundesverband,
- erhalten Sie vor Ort bei Ihrer Verbraucherzentrale.
Ein Muss: die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Mit der Tierkrankenversicherung hat die Tierhalterhaftpflichtversicherung nichts zu tun. Sie ist – aus unserer Sicht – ein absolutes Muss für Hunde- und Pferdehalter. Denn: Sie als Halter haften für Schäden, die Ihr Hund oder Pferd verursacht – auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft.
Gerade draußen können Hunde und Pferde enorm hohe Schäden verursachen, wenn sie zum Beispiel im Straßenverkehr unterwegs sind und für schwere Unfälle sorgen. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen. Solche Versicherungen sind vergleichsweise günstig: Die Jahresprämie für Hunde liegt z.B. deutlich unter 100 Euro.
Bei Besitzern von Katzen deckt eine private Haftpflichtversicherung mögliche Folgen von unkalkulierbarem Verhalten ab.