Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")

Geldscheine mit Schloss verriegelt
Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.
Konto gepfändet – und nun?
Konto gepfändet – und nun? So können Sie ihr Geld schützen.
Die Grafik visualisiert die 3-Stufen des Pfändungsschutzkonto: 1. Stufe  automatisch  geschützter  Grundfreibetrag  1.500 € ; 2. Stufe  pauschal erhöhter  Freibetrag mit  Bescheinigung ; 3. Stufe  individuell erhöhter Freibetrag per  Entscheidung
Die Grafik visualisiert; 1. Stufe  automatisch  geschützter  Grundfreibetrag  1.500 €
Zweite Stufe  Erhöhter Schutz  durch Bescheinigung.
Dritte Stufe  Höchster Schutz Individueller Freibetrag durch Entscheidung von  Vollstreckungsgericht bzw. Vollstreckungsstelle
Konto gepfändet – und nun? So können Sie ihr Geld schützen.
Die Grafik visualisiert die 3-Stufen des Pfändungsschutzkonto: 1. Stufe  automatisch  geschützter  Grundfreibetrag  1.500 € ; 2. Stufe  pauschal erhöhter  Freibetrag mit  Bescheinigung ; 3. Stufe  individuell erhöhter Freibetrag per  Entscheidung
Die Grafik visualisiert die 1. Stufe  automatisch  geschützter  Grundfreibetrag  1.500 €
Zweite Stufe Erhöhter Schutz durch Bescheinigung
Höchster Schutz Individueller Freibetrag durch Entscheidung von  Vollstreckungsgericht bzw. Vollstreckungsstelle