Marktcheck zu Klimawerbung auf Lebensmitteln - jetzt Klarheit schaffen

Stand:
Von klimaneutral bis CO2-reduziert: Auf Lebensmittelverpackungen finden sich viele Angaben rund ums Klima. Für Verbraucher:innen ist oft schwer nachvollziehbar, was dahinter steckt. Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt den Wildwuchs auf und fordert die rechtliche Regulierung von Klimawerbung.
Eine junge Frau prüft beim Einkauf im Supermarkt ein Produkt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen untersuchte 87 Produkte mit Klima- und CO2-Aussagen.
  • Die Ergebnisse zeigen: Wie aussagekräftig Klimaaussagen sind, lässt sich derzeit kaum beurteilen.
  • Häufig fehlen nähere Informationen zu den klimabezogenen Aussagen auf der Verpackung.
  • Die Verbraucherzentralen fordern Transparenz und einheitliche rechtliche Vorgaben für die Verwendung von Klima- und CO2-Aussagen auf Lebensmitteln.
On

Darum sind Werbebegriffe wie "klimaneutral" oder "CO2-reduziert" trügerisch

Eine klimafreundliche Lebensmittelproduktion ist vielen Verbraucher:innen wichtig. Lebensmittelhersteller nutzen dies für sich und bewerben ihre Produkte mit klimabezogenen Aussagen. Und die Werbung wirkt: Verbraucher:innen schätzen Produkte mit umwelt- und klimabezogenen Aussagen als wesentlich umweltfreundlicher ein, als Produkte ohne entsprechende Aussagen, wie eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ist die Ernährung für rund 15 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Eine emissionsfreie und damit klimaneutrale Produktion von Lebensmitteln ist derzeit auch nicht möglich. Um dennoch entsprechend werben zu können, greifen viele Unternehmen auf Kompensationsmaßnahmen wie die Finanzierung von Klimaschutzprojekten zurück.

Verbraucher:innen ist oft nicht bewusst, dass Begriffe wie "klimaneutral" nichts darüber aussagen, ob ein Produkt klimaschonend hergestellt wurde oder ob sich der Hersteller zur Reduktion und Vermeidung von CO2 verpflichtet hat. Das aber erwarten Verbraucher:innen, wenn sie die Angabe auf einem Produkt lesen. Das verdeutlicht auch eine Verbraucherbefragung im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Zudem sind Werbeaussagen mit Umwelt- oder Klimabezug, sogenannte Green Claims, bislang kaum reguliert. Sie können verwendet werden, ohne dass der Gesetzgeber darüber Nachweise oder eine unabhängige Prüfung fordert.

Die Verbraucherzentralen prüften in einem bundesweiten Marktcheck, welche klimabezogenen Aussagen und Siegel Lebensmittelhersteller verwenden. Dafür suchten sie im April 2023 in 10 Bundesländern Discounter, Supermärkte, Biomärkte und Drogeriemärkte auf. Insgesamt wurden 87 Produkte mit klimabezogenen Aussagen im Hauptsichtfeld erfasst.

Klimawerbung häufiger bei Bio-Produkten

Am häufigsten trugen pflanzliche Ersatzprodukte, Getränke, Convenience-Produkte und Speziallebensmittel wie Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder klimabezogene Werbung.

Bioprodukte

(Quelle: Verbraucherzentrale)

In den 17 Produktgruppen wurden Bio-Produkte ähnlich häufig mit Klimaaussagen beworben wie konventionell erzeugte Lebensmittel. Allerdings haben Bio-Lebensmittel nur einen Marktanteil von etwa 7 Prozent und scheinen damit öfter Klimaangaben aufzuweisen.

"Klimaneutral" besonders häufig zu finden

Insgesamt wurden 92 Klimaaussagen auf den 87 Produkten erfasst. Am häufigsten wurde mit Klimaneutralität geworben (53 von 87 Produkten). Aussagen wie "klimaneutral", "klimapositiv" und "CO2-positiv" haben ein besonders hohes Irreführungspotential. Aus Sicht der Verbraucherzentralen lassen sich solche Angaben nicht belegen und sollten daher nicht zur Bewerbung von Lebensmitteln verwendet werden.

Aussagen zum Klimaschutz oft ohne klaren Bezug

Ob sich die Angaben auf die Verpackung, die Herstellung oder das gesamte Produkt beziehen, blieb bei einem Drittel der erfassten Klimaauslobungen unklar. Eine eindeutige Aussage ist allerdings wichtig, damit Verbraucher:innen den Beitrag zum Klimaschutz besser einordnen können. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen sollten sich Klimaaussagen nicht nur auf Teilaspekte des Produktes beziehen, sondern immer den gesamten Lebenszyklus betrachten.

So werben Produkte mit Klimaaussagen

Erläuterungen und Überprüfung zu Klimaaussagen fehlen

Bei etwas mehr als einem Drittel fehlten nähere Erläuterungen der Klima- und CO2-Auslobungen auf der Verpackung. Zur Beurteilung ist es jedoch wichtig, ob ein Unternehmen aktiv eigene Emissionen reduziert oder ausschließlich auf die Unterstützung von Klimaschutzprojekten setzt.

Anzahl erfasster Produkte mit Erläuterungen zu Klimaaussagen

(Quelle: Verbraucherzentrale)

Bei 73 der 87 Produkte verwiesen Links und QR-Codes auf weitere Informationen. Dies ist zwar begrüßenswert, allerdings nutzen Verbraucher:innen nur in seltenen Fällen solche weiterführenden Informationen, wie die Studie des vzbv zeigt.

Bei knapp der Hälfte der untersuchten Produkte fehlten Hinweise auf eine Vergabe oder Prüfung der Siegel und Aussagen durch externe Dienstleister. Es wird nicht ersichtlich, wer die Richtigkeit der Angaben überprüft. Durch die fehlende Transparenz ist schwer zu beurteilen, wie verlässlich die klimabezogenen Angaben sind.

Fazit des Marktchecks zu Klimawerbung auf Lebensmitteln

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass Klima- und CO2-Auslobungen in ganz unterschiedlicher Ausgestaltung auf Lebensmittelverpackungen zu finden sind. Die klimabezogenen Angaben sind meist weder nachvollziehbar noch überprüfbar. Gründe dafür sind unter anderem sowohl fehlende Erläuterungen als auch fehlende Hinweise auf unabhängige Kontrollen.

Aktuell existieren keine konkreten gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung klimabezogener Angaben. Die Europäische Kommission arbeitet an einer Richtlinie zu Umweltaussagen, die diese rechtlichen Lücken schließen soll. Den Entwurf bewerten die Verbraucherzentralen als vielversprechend. Bis diese Richtlinie umgesetzt und damit Auswirkungen auf Werbeaussagen haben wird, können jedoch noch Jahre vergehen.

Die Verbraucherzentralen fordern daher:

  • Aussagen und Siegel, die nicht belegbar sind, sollten nicht mehr verwendet werden. Dazu gehören auch Formulierungen wie "klimaneutral", "klimafreundlich" oder "CO2-positiv" sowie andere Aussagen mit gleichwertiger Bedeutung und Tragweite.
  • Unternehmen sollten nur mit umgesetzten, belegten Klimaschutzmaßnahmen werben, jedoch nicht ausschließlich mit Zielvorgaben.
  • Werben Unternehmen mit einer reduzierten CO2-Bilanz, sollte sich diese auf das gesamte Produkt und dessen gesamten Lebenszyklus beziehen und nicht nur auf einen Teilaspekt wie die Verpackung oder Produktion.
  • Es braucht einheitliche rechtliche Vorgaben für die Verwendung von Klima- und CO2-Aussagen. Dies gewährleistet nur eine Verifizierung der verwendeten Werbeaussagen und Siegel durch staatlich anerkannte, unabhängige, akkreditierte Drittanbieter. Eine Zertifizierung durch das Unternehmen selbst ist nicht ausreichend.
  • Die Erstellung und Veröffentlichung von Hintergrundinformationen zu Werbeaussagen und Siegeln sollte nach einheitlichen Mindeststandards erfolgen. Diese Standards sollten alle Marktteilnehmer und Unternehmen, die mit Klimaaussagen werben wollen, umsetzen. Dadurch wird eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Produkten einer Produktkategorie ermöglicht.

Den vollständigen Marktcheck zum Nachlesen finden Sie, wenn Sie die Verlinkung anklicken. Wie Sie sich klimafreundlich ernähren, lesen Sie im verlinkten Artikel.

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!