LG Hamburg verbietet Werbung mit einem Vergleich ohne Bezugsgröße

Stand:
LG Hamburg vom 23.02.2024 (315 O 175/22)
Off

Eine Protein Brownie-Backmischung der Marke „More Nutrition“ darf nicht mit „95% weniger Zucker“ und „70% weniger Fett“ beworben werden, wenn nicht erkennbar ist, worauf sich der Vergleich bezieht. Auch die Werbeaussage „Perfekt für jede Diät“ ist unzulässig.

Die Quality First GmbH vertreibt unter der Marke „More Nutrition“ u.a. eine Brownie-Backmischung, die „Total Vegan Protein Brownie Bowl“. In den sozialen Medien hat der Anbieter die Backmischung mit den Werbeaussagen „95% weniger Zucker“ und „70% weniger Fett“ beworben, ferner damit, dass sie „Perfekt für jede Diät“ sei.

Das LG Hamburg hält diese Werbeaussagen für irreführend, da nicht wenige der angesprochenen Verbraucherinnen und Verbraucher davon ausgehen, dass sich die Aussagen „95% weniger Zucker“ und „70% weniger Fett“ auf ein Vorgängerprodukt der Brownie-Backmischung beziehen, sie also davon ausgehen, dass sich die neue Zusammensetzung des Produkts durch einen noch geringeren Zucker- und Fettanteil auszeichnet. Viele werden die Werbeaussagen so verstehen, dass ein Bezug zu herkömmlichen Brownie-Backmischungen gemeint ist. Daher ist bei solchen Werbeaussagen die Angabe einer Bezugsgröße erforderlich, damit erkennbar ist, worauf sich der Vergleich tatsächlich bezieht.

Auch die Werbeaussage „Perfekt für jede Diät“ hält das LG Hamburg für unzulässig, da nicht jede Diät eine Gewichtsreduktion meint, sondern es auch Diäten zur Behandlung von Krankheiten gibt, wie z.B. beim gebotenen Verzicht auf Gluten oder Protein. Das Gericht stellt zudem klar, dass es sich bei der Werbeaussage um eine von More Nutrition zu beweisende Tatsachenbehauptung und nicht nur eine Meinungsäußerung handelt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Frau mit Gesichtsmaske sprüht sich Hände mit Desinfektionsmittel ein.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Warnung und neue Regeln seit 1. Juli

Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, einen Anspruch auf einen Zuschuss von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Seit 1. Juli müssen Anbieter von Pflegehilfsmitteln qualifiziert beraten.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.