- Unser Engagement in der Klimafolgenanpassung
Stand: 27.04.2022
Der Klimawandel ist kein Problem der Zukunft, sondern längst spürbar - auch in NRW. Die Temperatur steigt, die Jahresniederschläge nehmen zu und auch die Zahl der Starkregentage pro Jahr wächst. Vor allem die dicht besiedelten, urbanen Räume des Landes werden wahrscheinlich zunehmend durch Hitzebelastung und ein wachsendes Schadenspotenzial durch Starkregen betroffen sein. Neben den Kampf gegen die Erderwärmung tritt deshalb die Auseinandersetzung mit ihren Auswirkungen: Die Klimaanpassung. Auch wir engagieren uns in diesem Bereich.
Die Klimaanpassung berührt einige Themen aus unseren Informations- und Beratungsangeboten. Das reicht vom Versicherungsschutz gegen Elementarschäden über die Lebensmittelhygiene bei hohen Temperaturen bis zu Hitzeschutzmaßnahmen und der Bekämpfung von Schimmelproblemen.
Unsere Beratungsstellen unterstützen Verbraucherinnen und Verbraucher direkt mit einem vor- und nachsorgenden, unabhängigen Beratungsangebot und fundierten Informationen. Darüber hinaus gehende Beiträge etwa im Rahmen kommunaler Klimaanpassungskonzepte bieten sich durch die enge Vernetzung vor Ort an und sind in einigen Kommunen auch bereits erfolgreich erprobt.
Auf dieser Landingpage haben wir unser Engagement im Zusammenhang mit der Klimaanpassung zusammengefasst.
Allgemeine Informationen zu den Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen und den Strategien zur Anpassung daran gibt es beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
- Mikroplastik: Forderungen aus Verbrauchersicht
Stand: März 2022
- Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW zur geplanten Novelle des ElektroG 2020
Stand: 12.10.2020
Anlässlich der Aufforderung des BMU vom 16.09.2020.
- Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW zur Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes und der Länder
Stand: 21.07.2020
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen begrüßt die Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms.
- Memorandum des Fachforums Nachhaltigkeit NRW „Zukunftsfähig nach Corona – Zeit für Nachhaltigkeit“
Stand: 8. Juni 2020
Die Maßnahmen, die zur Überwindung der Corona-Krise ergriffen werden, bieten nicht nur die Chance zur Abwendung von existenzieller Not. Durch gezielte Konjunkturförderung, Subventionsabbau und soziale Programme können sie auch den Aufbau einer gerechten, ökologisch und sozial ausgerichteten Marktwirtschaft und regionale oder diversifizierte Wirtschaftskreisläufe befördern. Dadurch kann es zu einem neuen Generationsvertrag kommen, der eine Nachhaltige Entwicklung als umfassendes gesellschaftliches Ziel festschreibt.
- Vorträge zum 2. Fachgespräch "Wasser trinken ohne Abfall: Trinkbrunnen, Zapfstellen und Refill", 17.9.2019
Stand: 17.09.2019
- Verpackungsflut eindämmen: Positionspapier anlässlich des Inkrafttretens des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019
Stand: November 2018
- Das Gesundheits- und Umweltschutzniveau von Bauprodukten muss erhalten bleiben und ausgebaut werden
Stand: 27.04.2018
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Rs. C-100/13) hat zur Folge, dass Deutschland seine Zusatzforderungen an Bauprodukte, für die es europäisch einheitliche Normen gibt, aufgegeben hat. Bauprodukte wie Fußbodenbeläge oder Wandverkleidungen müssen seit Oktober 2016 nicht mehr vom Deutschen Institut für Bautechnik auf ausgasende Schadstoffe getestet werden. Die EU –Normen schreiben solche Schadstoffprüfungen noch immer nicht vor. Die Verbraucherzentrale NRW fordert in ihrem Positionspapier, dass Verbraucher:innen und die Umwelt endlich besser vor Schadstoffen aus Bauprodukten geschützt werden müssen.
Die Verbraucherzentrale NRW befürchtet, dass Verbraucher seit 2016 wieder höheren Schadstoffbelastungen der Innenraumluft ausgesetzt sind. Die EU-Kommission muss die EU-Bauprodukt-Normen in Bezug auf Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen dringend nachbessern.
Mittlerweile gibt es ein europäisch einheitliches Prüfverfahren für ausgasende Stoffe (DIN EN 16516) und nach EU-Vorgaben benannte Prüflabore. Gesundheitlich abgeleitete Grenzwerte, sogenannte LCI-Werte, für ausgasende Stoffe wurden auch EU weit harmonisiert. Alle Voraussetzungen sind also gegeben, jetzt müssen Emissionsprüfungen endlich Pflicht werden. Wie viele Substanzen aus Bauprodukten ausgasen, muss außerdem auf dem Etikett gekennzeichnet werden. An welchen freiwilligen Siegeln Sie schadstoffarme Bauprodukte erkennen können, ist hier beschrieben.
Mehr zum Thema:
- Positionspapier v. 09.02.2016 (Stand 01.09.2022): Das Gesundheits- und Umweltschutzniveau von Bauprodukten muss erhalten bleiben und ausgebaut werden
- Schadstoffarm Bauen und Renovieren
- Europäische Prüfverfahren für Emissionen aus Bauprodukten
- Umweltbundesamt: Neues Baurecht könnte Mensch und Umwelt gefährden
- "Wege zu einer ressourcenschonenden Gesellschaft - Handlungsoptionen und Forderungen aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW"
Stand: 09.05.2017
Die stete Verfügbarkeit einer großen Produktpalette macht den Gedanken an die Endlichkeit bestimmter Ressourcen für Verbraucher sehr abstrakt. Das Wissen um Ressourcen in Produkten des Alltags ist bei den Verbrauchern/innen eher gering, so die Erfahrungen aus 25 Jahren Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW. Die Konsequenz: Wir brauchen ein neues "Ressourcen-Bewusstsein".
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- "Coffee to go ohne Abfall auf den Weg bringen"
Stand: 28.04.2017
Aktuelle Fachinformationen vom 2. Fachgespräch am 20.4.2017 in Düsseldorf.
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- Stellungnahme zum Entwurf des Verpackungsgesetzes
Stand: 26.01.2017
In der Konsultation zum Verpackungsgesetz haben sich die Verbraucherzentrale NRW und der Verbraucherzentrale Bundesverband für eine Gesetzgebung stark gemacht, die übermäßiger Verpackungen reglementiert und einen abfallarmen Einkauf erleichtert.
Die Aktion "Verpackungsärger" hat die Notwendigkeit sehr eindringlich an einer Vielzahl von Alltagsbeispielen bestätigt. Allerdings wurde keine der Forderungen, die auch die großen Umweltverbände teilen, in den Gesetzestext übernommen. So kann nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW die dringend gebotene Reduktion des Verpackungsmülls nicht gelingen. Das Verpackungsgesetz verfehlt das Ziel, Ressourcenschutz voran zu bringen. Die Verbraucherzentrale NRW lehnt daher den Gesetzesentwurf ab.
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- Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW)
Stand: 18.03.2016
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- Mehrwegquote stabilisieren und erhöhen – Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW für die öffentliche Anhörung im Landtag NRW
Stand: 18.03.2015
Bürgerinnen und Bürger brauchen mehr Durchblick beim Getränkekauf. Nur so kann der dramatische Einbruch des Verkaufs von Mehrwegflaschen gestoppt werden. Gesetzliche Vorgaben zur eindeutigen "Einweg" - bzw. "Mehrweg"-Kennzeichnung von Getränkeverpackungen sind aus Verbrauchersicht dringend erforderlich. Notfalls sollte auch eine Abgabe auf Einweg-Getränkeverpackungen erwogen werden, um den Mehrweganteil zu stabilisieren.
Diese Forderungen erhebt die Verbraucherzentrale NRW in ihrer Stellungnahme auf einer Landtagsanhörung am 12.03. zum Thema "Mehrwegquote stabilisieren und erhöhen". Sie stützt sich dabei auf die Erfahrungen aus Verbraucheranfragen an die Umweltberatung sowie aus verschiedenen Aktionen, bei denen deutlich wurde, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern schwer fällt, Einweg- und Mehrwegverpackungen voneinander zu unterscheiden. Viele Menschen nehmen fälschlicherweise an, "Pfand" bedeute gleichzeitig "Mehrweg". Da Mehrwegflaschen den Einwegalternativen ökologisch überlegen sind, sollte den Konsumenten durch eine eindeutige Kennzeichnung die Unterscheidung erleichtert werden.
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- Stellungnahme des Fachforums Nachhaltigkeit zum Strategiepapier der Landesregierung NRW „Auf dem Weg zu einer Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen“
Stand: 11.11.2014
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- Schutz des Wassers: Alte Medikamente für Ausguss und Toilette tabu
Stand: 10.04.2014
Die Verbraucherzentrale NRW fordert, über Jahrzehnte Bewährtes wieder einzuführen: die Rücknahme abgelaufener und unverbrauchter Arzneimittel durch Apotheken. Nur so ist die Verbrennung der Heilpräparate bundesweit gewährleistet.
Einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz und seiner Gesundheit leistet jeder, der alte Medikamente richtig entsorgt. Um dabei für Mensch und Ökologie das Optimum zu gewährleisten, fordert die Verbraucherzentrale NRW, über Jahrzehnte Bewährtes wieder einzuführen: die Rücknahme abgelaufener und unverbrauchter Arzneimittel durch Apotheken.
Gute Absicht, schlechte Wirkung
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Leitungswasser als gesundes und unschlagbar günstiges Getränk. Die vielfach beworbenen Wasserfilter und Aufbereiter sind nicht nötig. Aber je aufwändiger die Wasseraufbereitung in den Wasserwerken wird, um so teurer wird es für alle. Eine Umfrage des Instituts für sozialökologische Forschung zeigt: Jeder Zweite entsorgt flüssige Arzneimittel zumindest gelegentlich über die Toilette oft in der Absicht, das leere Medikamentenfläschchen zum Altglascontainer zu bringen. Kläranlagen können nicht alle Medikamente abbauen. Spezielle Reinigungsysteme zu bauen ist zwar möglich, würde aber die Abwassergebühren erhöhen. Medikamentenspuren belasten die Umwelt und können über das Trinkwasser auch wieder beim Menschen landen.
Ob Hustensaft oder Antibiotikum in Tabletten: Am sichersten ist es, Altmedikamente in Apotheken oder den Sammelstellen für Schadstoffe abzugeben. Doch Apotheken sind nicht verpflichtet, Arzneien zurückzunehmen. Sie machen das nur noch freiwillig. Wer keine Sammelstelle und auch keine Apotheke in seiner Nähe hat, die Altmedikamente annimmt, kann die Arzneien in den Restmüll werfen. In der Müllverbrennungsanlage werden die Tabletten, Dragees und Tropfen verbrannt. Sinnvoll ist dabei, die Packungen nicht obenauf liegen zu lassen, sondern mit dem sonstigen Abfall zu vermischen. Andernfalls droht, dass neugierige Kinder die bunten Pillen und die Flüssigkeiten in den interessanten kleinen Fläschchen probieren.
Durch die hohen Temperaturen bei der Müllerbrennung werden die Wirkstoffe in den Heilpräparaten soweit zerstört, dass sie die Umwelt nicht mehr gefährden können. In NRW wird der Restmüll in der Regel verbrannt; in anderen Bundesländern jedoch wird er gelegentlich vor der Verbrennung sortiert. Hierbei können die Arzneien möglicherweise auch über Kompostierungsanlagen ins Erdreich gelangen und über den Wasserkreislauf zurück zu den Menschen.
Zurück zu Bewährtem
Die Verbraucherzentrale NRW fordert deshalb, das bis 2009 allseits bewährte System der kostenlosen Rückgabe von alten Medikamenten in den Apotheken wieder bundesweit einzuführen. Dadurch war gewährleistet, dass die Arzneien von Entsorgungsfirmen abgeholt und zu einer Müllverbrennungsanlage gebracht wurden. Momentan nehmen Apotheken nur noch vereinzelt Medikamente freiwillig zurück. Dieses umweltfreundliche Verfahren hat einen weiteren Vorteil: Anders als bei der Entsorgung über die Restmülltonne wird dem Eindruck entgegenwirkt, medizinische Präparate im Abfall seien ebenso harmlos wie beispielsweise Tierstreu oder gebrauchte Windeln.
Die Gefährdung von Mensch und Tier durch Arzneien in Gewässern kann sich verschärfen und zu zusätzlichen Kosten für Verbraucher führen. Da die Bevölkerung zunehmend altert und dadurch der Verbrauch an Arzneimitteln weiter ansteigen wird, werden sich immer mehr Spuren medizinischer Substanzen in Bächen, Seen und Flüssen finden - sofern die ökologisch optimale Verbrennung unterbleibt.
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- Gut gemeint - schlecht berechnet: Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung sinnvoll reformieren
Stand: 27.09.2013
Verbraucher brauchen gute und zuverlässige Informationen beim Kauf eines neuen Autos. Wir begrüßen daher grundsätzlich die Einführung eines farbigen Energieeffizienzlabels in deutschen Autohäusern im Dezember 2011 (Pkw-EnVKV). Das Labelsystem ist den Verbrauchern bereits bei Haushaltsgeräten bekannt. In der jetzigen Form hilft es ihnen jedoch wenig, sondern verwirrt die Käufer.
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- Markttransparenz und Nutzerfreundlichkeit Anforderungen an Elektrofahrräder aus Verbrauchersicht
Stand: 13.12.2012
Zum Download:
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