- Aktionswoche Schuldnerberatung bietet vom 12. bis 16. Juni 2023 besondere Hilfestellung
- Verbraucherschützer fordern einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung und Pfändungsschutz für existenzsichernde Leistungen
- Angebote für Hilfesuchende in 13 Beratungsstellen in NRW
Lebensmittel, Energiekosten, Mieten, Kredite: Vieles ist in den letzten Jahren deutlich teurer geworden. Das spüren vor allem Menschen mit geringem Einkommen. Viele Betroffene geraten in finanzielle Nöte und sorgen sich darum, wie sie finanziell ihren Alltag bewältigen können. Nicht wenige Haushalte müssen bereits mehr als ein Drittel ihres Einkommens allein für den Wohnraum ausgeben, und die Kostensteigerungen bei Lebensmitteln liegen deutlich über der allgemeinen Inflationsrate. „Eine Entspannung ist nicht in Sicht“, sagt Christoph Zerhusen, Referent für Verbraucherinsolvenz bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wir fordern deshalb einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung und einen generellen Pfändungsschutz für existenzsichernde Leistungen.“ Die Verbraucherzentrale NRW ist Mitausrichter der Aktionswoche Schuldnerberatung, die vom 12. bis 16. Juni 2023 viele Informationen für Hilfesuchende bietet.
In 13 ihrer Beratungsstellen bietet die Verbraucherzentrale NRW eine Schuldner- und Insolvenzberatung an. „Daher kennen wir die Sorgen der Betroffenen genau“, berichtet Zerhusen. „Die Zugänge zur Schuldnerberatung sind deutschlandweit sehr uneinheitlich. Mancherorts können nur Ratsuchende, die Sozialleistungen erhalten, ohne jegliche Einschränkung kostenfrei beraten werden. Deshalb brauchen wir einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung.“ Außerdem sei es dringend nötig, die Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung auszubauen. Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt damit die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, in der die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtsverbände und des Verbraucherzentrale Bundesverbands zusammengeschlossen sind.
Abwärtsspirale mit Pfändungsschutz verhindern
Die Verbraucherzentrale NRW fordert auch für die Zukunft zielgerichtete und bedarfsorientierte staatliche Unterstützungen für besonders betroffene Verbraucher:innen. Entscheidend für den Überschuldungsexperten Zerhusen ist ein genereller Pfändungsschutz für existenzsichernde Leistungen wie die staatlichen Energiehilfen. „Denn ohne einen gesetzlichen Pfändungsschutz kommen solche Leistungen bei den Betroffenen nicht an, weil sie bei einer Kontopfändung nicht vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt sind. Solange das nicht gesetzlich verankert ist, ist eine finanzielle Abwärtsspirale für viele Haushalte programmiert. Dann können auch schnell grundlegende Dinge wie Strom oder Gas nicht mehr bezahlt werden und es kommt zu Energiesperren.“ Es müsse ein unbürokratischer Zugang zu Sozialleistungen gewährleistet werden. „In Krisensituationen darf es keine Energiesperren geben, und Sperren müssen an strengere Voraussetzungen geknüpft werden“, sagt Zerhusen.
Weiterführende Infos und Links
- Mehr zur Schuldner- und Insolvenzberatung bei der Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/1294
- Mehr dazu, wie man unseriöse Schuldnerberatungen erkennt, gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10475
- Die politischen Forderungen der Verbraucherzentrale NRW gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/76245