Grundversorger wegen Aufspaltung der Energietarife abgemahnt

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale NRW geht juristisch gegen die Aufspaltung der Grundversorgungstarife von Strom und Gas für zwischen Neu- und Bestandskund:innen vor.
  • Aktuelle Marktstichprobe belegt Benachteiligung von Neukund:innen und hohe Preisunterschiede
  • Abmahnungen gegen Rheinenergie, die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG
  • Überhöhte Preise ein Fall für die Energiekartellbehörde NRW
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Die massiv ansteigenden Preise für Strom und Gas bringen den Energiemarkt in Turbulenzen: Anbieter wie die Stromio GmbH oder gas.de stellen von heute auf morgen die Lieferung ein, hunderttausende betroffene Haushalte fallen damit in die Ersatzversorgung zurück. Die Betroffenen stehen damit zwar nicht unmittelbar ohne Energie da, doch wie eine aktuelle Marktstichprobe der Verbraucherzentrale NRW für Strom belegt, verlangt ein Großteil der Grundversorger von den neuen Kund:innen Preise, die um ein Vielfaches höher liegen als die des bisherigen Kundenstamms. Eine Ungleichbehandlung, die gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstößt, so die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat deshalb nun Abmahnungen an die Rheinenergie, die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG verschickt und ruft die Energiekartellbehörde NRW zum Handeln auf.

„Bei allem Verständnis für die nicht ganz einfache Situation der Grundversorger – so geht es nicht. Die Benachteiligung von Verbraucher:innen, die ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfallen, ist rechtswidrig und widerspricht dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir werden daher mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen, die nur auf Grundlage eines willkürlich festgelegten Stichtags erfolgt.“

Denn die abgemahnten Energieunternehmen berechnen nur Kund:innen, die ab einem bestimmten Datum in die Ersatzversorgung gefallen sind, die neuen, deutlich höheren Tarife. Die bisherige Kundschaft im Grundversorgungstarif, bezahlt dagegen weiterhin einen geringeren Preis pro Kilowattstunde.

Bei der Verbraucherzentrale NRW melden sich aktuell viele Betroffene. „Sie sind geradezu verzweifelt über die immensen Gas- und Strompreise, die einige Energieanbieter für die Ersatzversorgung aufrufen“, so Schuldzinski. „Die Höhe der Abschlagszahlungen beträgt ein Vielfaches der bisherigen monatlichen Kosten. Das bringt gerade Haushalte mit weniger Einkommen in Bedrängnis.“

Marktstichprobe belegt Benachteiligung von neuen Kund:innen

Dass die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung überdurchschnittlich hoch liegen, zeigen auch die Ergebnisse einer aktuellen Marktstichprobe der Stromtarife von Grundversorgern in NRW, die die Verbraucherzentrale NRW vom 10. bis 11. Januar 2022 durchgeführt hat. Von den insgesamt 23 untersuchten Anbietern haben 18 Unternehmen einen Neukundentarif für die Stromgrundversorgung eingeführt. Die Differenz zwischen Neukunden- und Bestandskundenpreisen dieser Anbieter beträgt dabei durchschnittlich mehr als das Doppelte.

Drei der untersuchten Anbieter nehmen aktuell sogar einen Neukundenarbeitspreis pro Kilowattstunde von über 90 Cent. Kund:innen von Anbietern, die auf eine Tarifspaltung verzichten, zahlen dagegen durchschnittlich nur 34 Cent pro Kilowattstunde. In manchen Kommunen müssen betroffene Haushalte also das Dreifache für Strom zahlen als in anderen Städten NRWs.

Überhöhte Preise ein Fall für die Energiekartellbehörde NRW

„Die Ergebnisse unserer Stichprobe zeigen, dass viele Grundversorger gerade ihre marktbeherrschende Stellung zu Lasten der betroffenen Haushalte missbrauchen“, kritisiert Schuldzinski. „Nicht genug, dass die Tarife widerrechtlich aufgespalten werden. Die Energieanbieter verlangen von der neuen Kundschaft häufig auch noch deutlich überhöhte Preise und verstoßen damit gleich doppelt gegen geltende Vorschriften des Energierechts. Wir sehen die Energiekartellbehörde NRW in der Pflicht, gegen diese widerrechtliche Preispolitik vorzugehen.“

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW:

„Die Ungleichbehandlung von Verbraucher:innen, die ihren Anbieter gewechselt haben und nun ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfallen, ist rechtswidrig. Wir werden daher mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen. Darüber hinaus sehen wir die Energiekartellbehörde NRW in der Pflicht, gegen die deutlich überhöhten Preise vorzugehen.“

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