Gutscheinzwang für Konzerte und Co.

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Geplante Regelung verstößt gegen die Verfassung | Presseinfo der Verbraucherzentrale NRW

Gutscheinzwang für Konzerte und Co. – geplante Regelung verstößt gegen die Verfassung

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Um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen der Veranstaltungs- und Freizeitbranche abzufedern, steht diese Woche voraussichtlich ein Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat  zur Entscheidung an. Die Verbraucher sollen darin verpflichtet werden, einen Gutschein für entgangene Veranstaltungen und Aboleistungen wie beispielweise einer Mitgliedschaft im Fitnessclub zu akzeptieren. Sollte das Gesetz in dieser Form tatsächlich verabschiedet werden, würde geltendes Recht außer Kraft gesetzt, nach dem Verbraucherinnen und Verbrauchern frei gestellt ist, statt der Gutscheinlösung eine Erstattung zu verlangen. Die geplante Regelung begegnet daher verfassungsrechtlichen Bedenken.

Syndikusanwalt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, unterstreicht: „Unsere Verfassung garantiert den Bürgern, dass sie sich auf die geltende Rechtslage verlassen können. Gesetzesänderungen dürfen nur in Ausnahmefällen – wie beim Vorliegen überwiegender, zwingender Gründe des Allgemeinwohls - in die Vergangenheit wirken, wobei die Anforderungen hieran hoch und aus unserer Sicht aufgrund anderer Lösungsmöglichkeiten nicht erfüllt sind. Zwangsgutscheine ohne Insolvenzschutz zu verteilen halten wir daher für unverhältnismäßig. Hier sind Maßnahmen denkbar, die weniger in die Rechte der Betroffenen eingreifen, wie über einen staatlichen Fonds abgesicherte Gutscheine auf freiwilliger Basis. Wir fordern von der Regierung, dass der als ‚Rückwirkungsverbot‘ bekannte Verfassungsgrundsatz beachtet und die Verhältnismäßigkeit bei der Beschneidung von Kundenrechten gewahrt wird. Es liegt in der Hand von Bundestag und Bundesrat hier doch noch eine verfassungskonforme faire Lösung zu finden.“

Weitere Informationen zum Thema erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher aus NRW über die Corona-Hotline (Tel. 0211-3399 58 45) der Verbraucherzentrale NRW oder per Mail unter service@verbraucherzentrale.nrw. Alternativ können sie sich auch online in den ausführlichen FAQs rund um Corona informieren: https://www.verbraucherzentrale.nrw/corona

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