Infos rund um ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte

Pressemitteilung vom
Eine Broschüre des Pflegewegweisers NRW wurde umfassend überarbeitet. Sie beleuchtet die Vor- und Nachteile des Pflegemodells im Privathaushalt.

Infos rund um ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte im Privathaushalt

  • Broschüre des Pflegewegweisers NRW umfassend überarbeitet
  • Beleuchtung von Vor- und Nachteilen des Pflegemodells
Off

Im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt zu werden – das wünschen sich viele alte und pflegebedürftige Menschen. Weil Angehörige dies allein zumeist nicht leisten können, suchen sie nach praktikablen Lösungen mit Unterstützung durch Dritte.

Mit Schlagworten wie „24 Stunden Betreuung“ oder „Häusliche Pflege 24 Stunden“ werben Vermittlungsagenturen mit vollmundigen Versprechungen für eine Rund um die Uhr Betreuung. Was für viele ältere Menschen und ihre Angehörigen verlockend klingt, entspricht jedoch vielfach nicht den hierzulande geltenden rechtlichen Regelungen. Die Verbraucherzentrale NRW hat in ihrem umfassend überarbeiteten Wegweiser „Ausländische Haushalts und Betreuungskräfte im Privathaushalt“ zusammengestellt, welche legalen Möglichkeiten es bei der Einstellung einer ausländischen Kraft zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren gibt.

In der Broschüre werden Vor- und Nachteile einer Beschäftigung der Betreuung durch ausländische Kräfte beleuchtet und mögliche Stolperfallen aufgezeigt. So lässt das deutsche Arbeitsrecht zum Beispiel keine ununterbrochene Tag und Nacht Beschäftigung zu. „Vielen ist nicht klar, dass eine 24 Stunden Betreuung mit dem Arbeitszeitgesetz nur vereinbar wäre, wenn verschiedene Personen in drei Schichten arbeiten würden“, informiert Charlotte Dahlheim, Projektleiterin Pflegewegweiser NRW. Legal ist eine solche Beschäftigung zudem nur, wenn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entweder in Deutschland oder im Herkunftsland der Haushalts- und Betreuungskraft nachweislich gezahlt werden. Die Broschüre informiert außerdem darüber, welche Aufgaben ausländische Haushalts und Betreuungskräfte in Privathaushalten übernehmen dürfen. Tipps zur Wahl von Vermittlungsagenturen sowie ein Überblick über die Kosten verschiedener Modelle runden den Wegweiser ab.

Der Wegweiser „Ausländische Haushalts--und Betreuungskräfte im Privathaushalt“ ist kostenlos in allen Beratungsstellen (Adressen unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen) der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Unter www.pflegewegweiser-nrw.de steht sie auch online zum kostenfreien Download zur Verfügung. Eine Bestellung über pflegewegweiser@verbraucherzentrale.de oder den Ratgeberversand der Verbraucherzentrale gegen Versandkosten ist ebenfalls möglich.

Hintergrund:
Die Überarbeitung der Broschüre erfolgte im Rahmen des Projekts Pflegewegweiser NRW, gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und den Landesverbänden der Pflegekassen/PKV.

Im Rahmen des Projektes Pflegewegweiser NRW steht Angehörigen und Pflegebedürftigen das Beratungstelefon „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte“ montags und mittwochs von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie mittwochs von 10-12 Uhr unter 0211 3809-400 zur Verfügung. Dort erhalten Ratsuchende auch tagesaktuelle Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften, wie z.B. Einreise, Quarantäne, PCR-Tests oder Impfung.

Für die Suche nach passenden Pflegeberatungsstellen hilft darüber hinaus der Pflegewegweiser NRW unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4040044 montags, dienstags, mittwochs und freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 17 Uhr.

Pflegewegweiser Logo NRW

Pflegewegweiser NRW

Finden Sie das passende Hilfsangebot für Ihren Pflegebedarf: Der Pflegewegweiser NRW lotst sie kostenlos zu den richtigen Anlaufstellen!

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.