- Zwei Preise sind für Dissertationen, Master- und Bachelorarbeiten an nordrhein-westfälischen Hochschulen ausgelobt.
- Bewerbungen für den Sonderpreis für Arbeiten im Bereich des Verbraucherschutzes und der Verbraucherarbeit sind bundesweit möglich.
- Gewinner: innen erhalten jeweils 2500 Euro Förderung.
Erstmals vergibt die Verbraucherzentrale NRW drei Förderpreise Konsum & Verbraucherwissenschaften. Sie unterstützen damit Wissenschaftler:innen, die sich in ihren Qualifikationsarbeiten mit verbraucherorientierten und -relevanten Fragestellungen auseinandergesetzt und dabei besonders herausragende Leistungen gezeigt haben. Akademiker:innen können Beiträge aller Fachrichtungen einreichen, die sich mit den Themen Konsum- und Verbraucherforschung, Verbraucherschutz und Verbraucherberatung, der Arbeit von Verbraucherorganisationen oder verbraucherpolitischem Handeln beschäftigen.
Gegenstand der wissenschaftlichen Arbeiten für den Wettbewerb um die Förderpreise können alle Aspekte des Konsums sein: die Verwendung von Gütern, die Nutzung im Rahmen des Haushalts oder die gesellschaftliche Bedeutung von Konsum jenseits der ökonomischen Perspektive. Die mit jeweils 2500 Euro dotierten Preise vergibt die Verbraucherzentrale in folgenden drei Kategorien:
- Förderpreis Konsum & Verbraucherwissenschaften für herausragende Dissertationen
- Förderpreis Konsum & Verbraucherwissenschaften für herausragende Abschlussarbeiten
Diese beiden Preise zeichnen Dissertationen bzw. Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master- oder Staatsexamensarbeiten) an nordrhein-westfälischen Hochschulen aus, die in herausragender Weise zu einem Erkenntnisfortschritt in einer Disziplin beitragen und eine verbraucherrelevante oder verbraucherwissenschaftliche Fragestellung verfolgen.
- Förderpreis Konsum & Verbraucherwissenschaften für herausragende Qualifikationsarbeiten (Dissertationen bzw. Abschlussarbeiten) im Bereich des Verbraucherschutzes und der Verbraucherarbeit
Dieser Förderpreis zeichnet Qualifikationsarbeiten (Abschlussarbeiten und Dissertationen) an einer deutschen Hochschule aus, die von besonderer Relevanz für die praktische Verbraucherarbeit sind und eine Perspektive zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, der Verbraucherberatung oder der Verbraucherarbeit bieten.
Bedingungen
Es können Qualifikationsarbeiten aller Fachrichtungen eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 an einer den Vorgaben entsprechenden Hochschule abgeschlossen und bewertet wurden.
Weitere Informationen zur Teilnahme und die Möglichkeit der Selbstbewerbung sind auf der Webseite des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) bis zum 1. Juni 2022 möglich. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren.
Mehr Informationen unter: www.verbraucherforschung.nrw/node/71699