Mehrwegpflicht für die Gastronomie: Zu selten vorhanden, zu oft versteckt

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt enttäuschendes Ergebnis bei Umsetzung der neuen Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Das Wichtigste in Kürze:

  • Testpersonen besuchen und befragen 418 Restaurants, Bäckereien und Imbisse in 19 NRW-Städten.   
  • Nicht einmal die Hälfte der Läden stellt mehrfach nutzbare Verpackungen für Takeaway-Bestellungen zur Verfügung.
  • Große Betriebe und Filialen verstoßen damit gegen die gesetzlichen Vorgaben.
  • Missachtung der Informationspflicht erschwert Verbraucher:innen nachhaltiges Verhalten beim Essen „to go“.
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Seit 1. Januar 2023 sind Gastronomiebetriebe ab einer bestimmten Größe und Mitarbeiterzahl verpflichtet, für Speisen und Getränke zum Mitnehmen neben Einwegverpackungen aus Plastik eine Mehrweg­alternative bereitzuhalten. Doch auch ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der sogenannten Mehrwegangebotspflicht ist die Umsetzung mangelhaft. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW. In 19 NRW-Städten wurden dafür im Juni 2023 insgesamt 418 Restaurants, Imbisse, Bäckereien und Filialen der Systemgastronomie besucht.      

 

„Die Ergebnisse unseres Marktchecks sind enttäuschend. Die gesetzliche Neuregelung für die Takeaway-Gastronomie sollte dazu beitragen, die Flut an Einwegmüll einzudämmen. Doch Mehrwegangebote führen weiterhin ein Schattendasein. Für Verbraucher:innen ist es weder leichter noch attraktiver geworden, umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Von den 418 besuchten Gastronomiebetrieben nutzten 201 kein Mehrwegsystem, weitere 42 machten dazu keine Angaben.

Angebots- und Informationspflichten werden nicht eingehalten

173 der aufgesuchten Restaurants, Bäckerei-Filialen und Imbisse waren augenscheinlich größer als 80 Quadratmeter und damit gesetzlich dazu verpflichtet, ihrer Kundschaft Gerichte und Getränke „to go“ in Mehrwegbehältnissen anzubieten. Tatsächlich stellte aber nicht einmal die Hälfte (85 Betriebe/49 Prozent) Mehrwegverpackungen zur Verfügung. Lediglich 50 dieser 85 Betriebe wiesen auf einem Schild oder Aushang auf dieses Angebot hin. Die gesetzlichen Vorschriften sehen jedoch auch eine Hinweispflicht vor: Das heißt, Betriebe müssen Verbraucher:innen deutlich auf die Mehrwegoption aufmerksam machen.

Positiv vermerken die Verbraucherschützer:innen, dass immerhin ein Drittel der 143 besuchten kleineren Imbisse, Restaurants oder Bäckereien ein Mehrwegsystem vorhielt, obwohl sie dazu nicht durch das Verpackungsgesetz verpflichtet wären. Allerdings fand sich auch hier nur bei 24 Betrieben ein entsprechendes Hinweisschild, das die Kundschaft über die vorhandenen Einweg-Alternativen aufklärte.

Verbraucher:innen zu Mehrweg-Nutzung bereit   

Insbesondere das Fehlen von Informationen über vorhandene Mehrwegangebote führt nach einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentrale NRW dazu, dass selbst umweltbewusste Verbraucher:innen Essen und Getränke nach wie vor überwiegend aus Einweggefäßen kaufen. 44 Prozent der 1000 Befragten aus NRW gaben im Juni 2023 an, sie würden öfter Mehrwegangebote für den Verzehr unterwegs nutzen, wenn es bessere Informationen und Hinweise an der Verkaufsstelle gäbe. 42 wünschten sich mehr Rückgabestellen, um die Nutzung von Mehrweggefäßen zu erleichtern.

„Gut sechs Monate nach Einführung setzen Gastro-Betriebe die Mehrwegangebotspflicht zu wenig oder schlecht um. Damit verstoßen sie nicht nur gegen eine gesetzliche Regelung, sondern vertun auch die Chance, sich mit einem nachhaltigen Angebot zu profilieren und Kund:innen an sich zu binden“, sagt Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski. Da die Mehrwegangebotspflicht aktuell keine Lösung für das Vermüllungsproblem bietet, gehen erste Kommunen bereits andere Wege und führen etwa eine Steuer auf Einwegverpackungen ein. „Eine solche Steuer dürfte Mehrweg-Verpackungen für Verbraucher:innen zwar attraktiver machen, weil sie damit Geld sparen können. Eine echte Wahl haben sie aber nur mit einem komfortablen und funktionierenden Mehrwegsystem“, so Schuldzinski.

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