- Anbieter einer „Null-Prozent-Finanzierung“ müssen klar darauf hinweisen, wenn ein teurer Rahmenkredit mit vermittelt werden soll
- Rahmenkredite dürfen nur von Firmen vermittelt werden, die dafür eine behördliche Erlaubnis haben
- Mit Zinsen von über 15 Prozent sind Rahmenkredite am Ende sogar oft deutlich teurer als der „Dispo“
Vom Riesenfernseher bis zur neuen Waschmaschine: Elektronik- und Haushaltsgeräte werden häufig mit einer „Null-Prozent-Finanzierung“ angeboten. Das klingt verlockend, kann aber unangenehm enden. Etwa durch den unabsichtlichen Abschluss eines Rahmenkredits, der in der Folge sehr teuer werden kann. Damit derartige Kredite in den Online-Shops www.saturn.de und www.mediamarkt.de nicht weiterhin versteckt mit vermittelt werden, hat die Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht München erfolgreich gegen die Betreiberfirma MMS E-Commerce geklagt. Das Gericht stellt in seinem Urteil klar, dass Unternehmen, die eine „Null-Prozent-Finanzierung“ anbieten, Verbraucher:innen klar und unmissverständlich darauf hinweisen müssen, wenn an das Finanzierungsangebot ein Rahmenkredit gekoppelt ist. Außerdem darf ein Rahmenkredit auch bei einem Finanzierungsangebot nur von solchen Unternehmen vermittelt werden, die dafür die Erlaubnis der zuständigen Behörde haben.
Viele Geschäfte werben mit einer Null-Prozent-Finanzierung. Das bedeutet, dass man die Ware in Raten zahlen kann – ohne Zinsaufschlag. „Wer das beim Shoppen nutzt, kann statt eines Ratenkredits, der nach Abzahlung erledigt ist, aber unabsichtlich auch einen Rahmenkredit vermittelt bekommen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Da diese Kombination bei MMS E-Commerce, dem Betreiber der Online-Shops www.saturn.de und www.mediamarkt.de, nicht klar ersichtlich war, hatten wir die Firma unter anderem wegen Irreführung von Verbraucher:innen abgemahnt.“ Weil das Unternehmen nicht auf die Abmahnung reagierte, ging das Verfahren vor Gericht.
Das Oberlandesgericht München urteilte nun in zweiter Instanz zugunsten der Verbraucherschützer: Unternehmen müssen bei einer Null-Prozent-Finanzierung „klar und unmissverständlich“ darauf hinweisen, wenn durch die Inanspruchnahme des Finanzierungsangebots auch ein Rahmenkredit mit vermittelt werden soll (AZ: 6 U 3908/22, Urteil vom 19.10.2023). „Damit ist das Gericht vollumfänglich unserer Argumentation gefolgt und Verbraucher:innen haben nun mehr Rechtssicherheit“, sagt Wolfgang Schuldzinski . Ebenso entschied das Gericht, dass Unternehmen für die Vermittlung eines Rahmenkredits, auch im Zusammenhang mit einer „Null-Prozent-Finanzierung“, die Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigen. Dies war bei MMS E-Commerce zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht der Fall. Auch das Landgericht Ingolstadt hatte in der erstinstanzlichen Entscheidung diese Sicht bereits im Wesentlichen bestätigt (Urteil vom 3. Juni 2022, Az. I HK O 2646/21). Eine Revision ist nicht zugelassen.
15,9 statt null Prozent Kreditzinsen
Bei einem Rahmenkredit stellt die Bank eine Kreditlinie zur Verfügung, die Verbraucher:innen meist über eine mitgelieferte Kreditkarte auch über die erste Verfügung hinaus in Anspruch nehmen können. Für die erste Inanspruchnahme im Rahmen der „Null-Prozent“-Kauffinanzierun
Weiterführende Infos und Links:
- Mehr zu Null-Prozent-Finanzierungen unter:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/5853 - Was bei Finanzierungen zu beachten ist:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/6881