Wolfgang Schuldzinski, Vorstand Verbraucherzentrale NRW, begrüßt diese überfällige Entscheidung und fordert, dass nun die datenschutzrechtlichen Vorschriften daran angepasst werden müssen.
„Das Verbraucherinsolvenzverfahren muss eine echte zweite Chance sein, und das funktioniert nur, wenn der Eintrag der Restschuldbefreiung für sechs Monate statt für drei Jahre gespeichert wird. Genau das haben wir als Verbraucherzentrale NRW immer gefordert. Die Schufa hat die kürzere Speicherung bereits umgesetzt, andere Auskunfteien müssen nun folgen. Dafür muss der Gesetzgeber entsprechende gesetzliche Vorgaben schaffen. Das muss auch für erfolgreiche außergerichtliche Einigungen gelten. Die bisherige lange Speicherung führte dazu, dass Betroffene trotz abgebauter Schulden oft noch jahrelang Schwierigkeiten hatten, Miet-, Telefon- oder Energieverträge zu erhalten.“